
   Das Interesse an der Eigenheimrente, den meisten als 
„Wohn-Riester“ bekannt, ist in Deutschland anhaltend hoch. Im ersten 
Halbjahr 2016 legte die Zahl der abgeschlossenen Verträge um 4,1 
Prozent zu. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen der 
Riester-Vorsorge. Zum Jahresende sollten alle Riester-Sparer darauf 
achten, rechtzeitig die staatlichen Zulagen zu beantragen.
   Mittlerweile wurden in Deutschland nach Daten des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1,6 Millionen 
Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen – zumeist Bauspar- oder 
Baudarlehensverträge. Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier: 
Wer die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie 
eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte 
Voraussetzungen erfüllen.
   Erstens muss die Sparleistung einschließlich der Förderung 
mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres
betragen. Außerdem gilt es, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu 
beantragen. Am 31. Dezember 2016 ist der Stichtag für die 
Zulagenanträge für das Jahr 2014. Wer den Antrag bis dahin nicht 
gestellt hat, geht leer aus. „Am sichersten und einfachsten ist es, 
einen Dauerzulagenantrag zu nutzen“, empfiehlt Joachim Klein von der 
LBS.
   Aber auch dann sollten Riester-Sparer regelmäßig einen Blick in 
ihren Vertrag werfen – am besten einmal jährlich. „Ändern sich 
persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder 
die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten
Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen 
wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus“, rät der 
LBS-Experte.
   Die Eigenheimrente gibt es seit dem Jahr 2008. Durch den 
Wohn-Riester gefördert werden entsprechend zertifizierte 
Bausparverträge und Wohnbaudarlehen, die für den Bau, Kauf oder die 
Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Neben
klassischen Eigenheimen und Eigentumswohnungen können das auch 
Genossenschaftswohnungen oder Wohnrechte in einem Alters- oder 
Pflegeheim sein. Auch altersgerechte Umbaumaßnahmen sind förderfähig.
Die Zulagen vom Staat und Steuerermäßigungen können sich auf mehrere 
Zehntausend Euro summieren.
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