Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG rät
allen Bausparern, die Wohnungsbauprämie (WoP) noch rückwirkend bis
einschließlich 2015 zu beantragen. Stichtag für das Sparjahr 2015 ist
der 31. Dezember 2017.
Bausparer sollten darüber hinaus jetzt prüfen, ob sie zum
Jahresende die prämienbegünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2017
erreichen. „So haben sie die Chance, fehlende Beträge noch
rechtzeitig einzuzahlen“, erklärt Werner Schäfer,
Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten Sparer 8,8 Prozent Prämie
vom Staat auf ihre Sparleistungen. Alleinstehende werden dabei für
Einzahlungen bis zu jährlich 512 Euro, Verheiratete für bis zu 1.024
Euro belohnt. Die Prämienanträge erhalten Bausparer am Jahresbeginn
automatisch für das Vorjahr. Ausgefüllt sind sie an die
Wohnungsbauprämienstelle der Bausparkasse zu senden.
Die staatliche Wohnungsbauprämie ist für ab 2009 geschlossene
Bausparverträge an die wohnwirtschaftliche Verwendung der
Bausparmittel gebunden. Von dieser Zweckbindung sind junge Leute
unter 25 Jahren ausgenommen. Für sie gilt bei Abschluss eines
Bausparvertrags die übliche siebenjährige Bindungsfrist.
Anschließend können sie frei über das Guthaben inklusive der
Wohnungsbauprämie verfügen.
Pressekontakt:
Thomas Thiet
Tel.: 0331/969 21 56
Mail: thomas.thiet@lbs-ost.de
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