Schutzvereinigung für Anleger e.V. /
Wunschzettel geschädigter Anleger
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Schutzvereinigung für Anleger fordert sieben Verbesserungen im Anlegerschutz
Bremen, 19. Dezember 2010 – Seit 2007 hat die Schutzvereinigung für Anleger e.V.
(SfA) zahlreichen geschädigten Anlegern dabei geholfen, zu ihrem Recht zu
kommen. „Bei den Auseinandersetzungen mit Banken und Anlagevermittlern, in
Prozessen und außergerichtlichen Einigungen haben Anleger hautnah erleben
müssen, woran es beim Anlegerschutz hapert.“, erklärt die Geschäftsführerin der
SfA, Rechtsanwältin Angelika Jackwerth. „Der vorliegende Gesetzentwurf der
Bundesregierung ist Stückwerk und bringt keine entscheidenden Verbesserungen.“
Auch die Einführung der Beratungsprotokolle habe eher die Position der Banken
abgesichert, als den Anlegern zu nützen. Deshalb hat die SfA jetzt zur
Weihnachtszeit einen „Wunschzettel“ mit sieben Verbesserungen im Anlegerschutz
aufgelistet:
1. Regulierung des „Grauen Marktes“,
… weil hier der bei weitem größte Schaden am Kapitalmarkt entsteht. Denn
nach Schätzungen scheitern zwischen 50 und 80 Prozent aller Kapitalanlagen
im „Grauen Markt“. Nach einer Untersuchung des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz entstehen den Anlegern dadurch jährlich Schäden in Höhe
von 20 bis 30 Milliarden Euro.
2. Besseres Beratungsprotokoll,
… weil es den Interessen der Anleger nützen und nicht die Banken absichern
soll.
Es muss deutlich werden, was der Anleger gewünscht hat und warum er was
bekommen hat.
3. Umkehr der Beweislast,
… weil dadurch die Chancen des Anlegers auf eine rasche und kostengünstige
außergerichtliche Einigung enorm gesteigert würden. Banken und
Anlagevermittler sind dann gezwungen, ihre Anlageberatung sehr viel
transparenter zu gestalten.
4. Offenlegung der finanziellen Interessen,
… weil Banken und freie Berater durch Nichtangabe der Provisionszahlungen
ihre eigenen Interessen verschleiern können. Die Verpflichtung der Banken,
ihre „Kick Backs“ mitzuteilen, reicht nicht, wenn sie auch durch
Festpreisgeschäfte an Anlageprodukten verdienen und freie Berater von der
Offenlegung ausgenommen sind.
5. Höhere Qualitätsansprüche an Anlageberater
… weil sie nicht nur verkaufen, sondern auch qualifiziert beraten sollen.
Eine laxe Gewerbeaufsicht kann diese Beratungsqualität aber nicht
garantieren.
6. Einfache und ausreichend lange Verjährungsfristen
… weil geschädigte Anleger von vornherein wissen müssen, wann und wie
lange sie Ansprüche geltend machen können. Unterschiedliche
Verjährungsfristen bei Wertpapieren und Fonds-Anlagen oder bei
unterschiedlichen Beratungsfehlern sind für Anleger nicht nachvollziehbar.
7. Schutz der Kleinanleger bei offenen Immobilienfonds,
… weil sie nicht unter schnellen, massiven Abgaben der Großanleger leiden
dürfen. Die Krise der offenen Immobilienfonds hat gezeigt, dass bei
Anlageprodukten sehr genau geprüft und vorgeschrieben werden muss, wie sie
gehandelt werden dürfen.
Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA):
Die SfA mit Sitz in Bremen vertritt als eingetragener Anlegerschutzverein seit
2007 die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Oberstes Ziel ist die Bündelung
von Anlegerinteressen. Auf diese Weise lassen sich Ansprüche gegen Banken,
Kapitalanlagegesellschaften und Vermittler besser durchsetzen und Forderungen
des Vereins nach qualifiziertem Anlegerschutz finden größeren Rückhalt. Die SfA
hat bundesweit rund tausend Mitglieder, die in verschiedenen
Interessengemeinschaften organisiert sind.
Für Rückfragen: Angelika Jackwerth, Geschäftsführerin SfA, Tel. 0421/620658-0
— Ende der Mitteilung —
Schutzvereinigung für Anleger e.V.
Linzer Str. 5 Bremen Deutschland
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Source: Schutzvereinigung für Anleger e.V. via Thomson Reuters ONE
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