Im Verlauf des Jahres 2010 wurden in Deutschland
knapp 101 600 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 5 500
Einbürgerungen mehr als 2009 (+ 5,7%) und 7 100 mehr als 2008 (+
7,5%). Zuvor hatte jedoch die Zahl der Einbürgerungen seit der
Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000
tendenziell abgenommen: wurden im Jahr 2000 noch 186 700 Menschen
eingebürgert, sank ihre Zahl bis auf 94 500 im Jahr 2008.
Die Eingebürgerten waren im Schnitt knapp 30 Jahre alt und lebten
seit rund 15 Jahren in Deutschland. Der Frauenanteil lag bei 51%. Im
bundesweiten Vergleich war die Entwicklung recht unterschiedlich: In
zwölf Ländern gab es mehr Einbürgerungen als im Vorjahr – am größten
war der Anstieg in Nordrhein-Westfalen (+ 1 831), Hamburg (+ 1 589)
und Hessen (+ 1 228); dagegen sank in vier Ländern die Zahl der
Einbürgerungen – am stärksten in Berlin (- 772) und im Saarland (-
236).
Die meisten der Eingebürgerten (73% oder 73 670 Personen) erwarben
die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 10 Absatz 1
Staatsangehörigkeitsgesetz; das waren 9% mehr als 2009. Rechtliche
Voraussetzung für die Einbürgerung ist hiernach ein mindestens
achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie eine
gültige Aufenthaltserlaubnis. An zweiter Stelle standen mit 10 800
Fällen die Miteinbürgerungen von deren in Deutschland lebenden
ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern. Sie können schon
nach kürzerer Frist eingebürgert werden. Ihre Zahl nahm 2010
gegenüber dem Vorjahr um 4% zu. An dritter Stelle standen
Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen
Ehe- oder Lebenspartner (7 230 Fälle), das waren 6% weniger als im
Vorjahr.
Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2010 – wie schon in
den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit knapp 26 200
Einbürgerungen. Der Anteil an allen Einbürgerungen entsprach mit 26%
ungefähr dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in
Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Danach folgten
Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro
und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 500 Fälle), aus dem Irak (etwa 5
200 Fälle) und Polen (knapp 3 800 Fälle).
Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial drückt das Verhältnis von
erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus, bezieht also die
Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die
seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. 2010 betrug diese
Quote insgesamt 2,2%; die höchsten Werte hatten Kamerun (27,7% bei
771 Einbürgerungen), Irak (22,9%) und Afghanistan (12,9%).
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2.1
„Einbürgerungen“, die kostenfrei unter www.destatis.de abrufbar ist.
Ab September 2011 sind detaillierte Einbürgerungszahlen für die Jahre
ab 2000 auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Weitere Auskünfte gibt:
Gabriela Fuhr,
Telefon: (0611) 75-4323,
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