Im Jahr 2017 meldeten die deutschen Amtsgerichte
20 093 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,6 % weniger als im Jahr 2016.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten
Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt
hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen
gegeben (+ 11,6 % gegenüber dem Jahr 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr
2017 auf rund 29,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 hatten sie bei rund
27,4 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen bei
gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist
darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Jahr 2017 mehr
Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten
als im Jahr 2016.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2017 mit 71 896
Fällen um 6,9 % niedriger als im Jahr 2016. Einen Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 %
gegenüber dem Jahr 2009).
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen
Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 19 881 Fällen um 1,2 % unter
dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in
vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 248
Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 514
Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer
Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr
2017 auf 115 632 Fälle (- 5,6 % gegenüber 2016).
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