Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2018 um 3,9 % niedriger als 2017/Niedrigster Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999

Im Jahr 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte
19 302 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,9 % weniger als im Jahr 2017.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten
Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen
Anstieg der Unternehmensinsolvenzen hatte es zuletzt im Krisenjahr
2009 gegeben (+11,6 % gegenüber dem Jahr 2008).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr
2018 auf rund 21,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 hatten sie bei rund
29,7 Milliarden Euro gelegen.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2018 mit 67 597
Fällen um 6,0 % niedriger als im Jahr 2017. Einen Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben(+7,6 %
gegenüber dem Jahr 2009).

Die Insolvenzen von Personen, die zuvor einer selbstständigen
Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 18 331 Fällen im Jahr 2018 um
7,8 % unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig
Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens
vorausgegangen sein.

Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 836
Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 518
Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer
Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr
2018 auf 109 584 Fälle (-5,2 % gegenüber 2017).

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

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