Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Verbrauchern 
wird immer besser. In ihrer Halbjahresumfrage berichten 77 Prozent 
der Inkassounternehmen, dass Rechnungen jetzt genauso gut oder besser
als vor sechs Monaten bezahlt werden.
   Auch bei den Insolvenzen setzt sich die Entspannung fort. Der 
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erwartet einen 
Rückgang der Unternehmenszusammenbrüche auf rund 25.000 in diesem 
Jahr (2013: 25.995).
   Trotzdem beobachten die Inkassounternehmen auch jetzt stockende 
Zahlungsprozesse bei Firmen im Verbrauchergeschäft. So berichten 41 
Prozent in der Umfrage, dass Kunden von Onlinehändlern ihre 
Rechnungen schlecht begleichen. Weiterhin haben viele Vermieter 
Schwierigkeiten mit der Zahlungsbereitschaft ihrer Mieter (41 Prozent
der Inkassounternehmen melden das), und auch Energieversorger (40 
Prozent), der Versandhandel (38 Prozent) sowie die 
Dienstleistungsbranche allgemein (38 Prozent) klagen über Kunden mit 
einem schlechten Zahlungsverhalten.
   Hauptgrund, warum private Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen 
nicht nachkommen, ist Überschuldung. 79 Prozent der BDIU-Unternehmen 
sagen das.
Schnellere Entschuldung sorgt für Kritik
   Umso mehr richtet sich daher der Blick auf den 1. Juli 2014. Denn 
ab diesem Datum haben zahlungsunfähige Verbraucher die Möglichkeit, 
innerhalb von nur noch drei Jahren durch ein Gericht von ihren 
Schulden befreit zu werden.
Bislang geht das frühestens nach sechs Jahren.
   „Viele Verbraucher verstehen das als ein Signal, dass sie sich 
leichter ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten“, so 
Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. „Das dürfte sich für die 
Gläubiger allerdings als ganz fatal erweisen.“
   Viele Überschuldete warteten laut BDIU mit einem Insolvenzantrag 
auf die neue Rechtslage. Unter anderem deswegen gingen die 
Verbraucherinsolvenzen in diesem Jahr auf 90.000 Fälle zurück, etwa 
1.200 weniger als 2013. Bereits letztes Jahr sank deren Zahl 
gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 91.200.
2015 seien aber wieder bis zu 100.000 Fälle zu erwarten.
   Denn trotz der sich erholenden Wirtschaft und der zurückgehenden 
Arbeitslosigkeit gibt es weiterhin einen hohen Sockel überschuldeter 
Verbraucher. Fast jeder zehnte Erwachsene ist betroffen.
   Junge Menschen seien besonders gefährdet. Ihr Zahlungsverhalten 
monieren die Gläubigervertreter schon seit Längerem. 50 Prozent der 
Inkassounternehmen melden im ersten Halbjahr 2014, dass das 
Zahlungsverhalten junger Erwachsener zwischen 18 und 24 Jahren 
schlechter ist als das von Verbrauchern jenseits der 25 Jahre.
   Vor allem sind es Konsumschulden, von denen die Inkassounternehmen
berichten.
   Häufigste Gläubiger junger Verbraucher sind 
Telekommunikationsunternehmen, wie 94 Prozent der Inkassounternehmen 
melden (für über 25-jährige Schuldner machen 68 Prozent der 
BDIU-Mitglieder diese Angabe). Weitere typische Gläubiger junger 
Schuldner sind laut der Umfrage Onlinehändler (83 Prozent der 
Inkassodienstleister bestätigen das). Dagegen sind die häufigsten 
Gläubiger der über 25-jährigen Schuldner Banken und Kreditinstitute 
(87 Prozent der Inkassounternehmen machten eine entsprechende Angabe 
in der Umfrage) sowie Energieversorger (70 Prozent).
   Getragen durch die gute Konjunktur, niedrige Arbeitslosigkeit und 
attraktiven Zinsen, hält zudem die Konsumlaune der Verbraucher an. 
Dies geht allerdings einher mit einer höheren Risikoneigung privater 
Schuldner. Alarmierend dabei ist: 70 Prozent der Inkassounternehmen 
melden, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund ist, 
warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen.
Zahlungsverzug: Neues Gesetz könnte Gläubiger schlechter stellen
   Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, 
das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, erntet Kritik vonseiten 
der Inkassobranche. Zwar sollen Gläubiger Geschäftskunden bei Verzug 
künftig pauschal 40 Euro in Rechnung stellen können. Allerdings 
sollen diese 40 Euro auf den gesamten Verzugsschaden angerechnet 
werden – insbesondere auch auf anfallende Kosten für 
Inkassounternehmen oder Anwälte.
   „Das Gesetz hat zum Ziel, Gläubiger zu unterstützen und ist im 
Prinzip zu begrüßen“, so Spitz. „Die Pauschalanrechnung allerdings 
ist schädlich. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der 
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum 
zur Verfügung gestellt bekommen. Den sollte sie im Sinne der 
Gläubiger nutzen und zudem ähnliche Regelungen auch für 
Verbrauchergeschäfte einführen. So ließe sich Zahlungsverzug noch 
besser bekämpfen.“
   Ausführlich unter 
www.inkasso.de/presse/frhjahrsumfrage/frhjahrsumfrage/index.html
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