Ab heute beginnt in sechs Fernsehsendern die
Ausstrahlung des vom Statistischen Bundesamt (Destatis) produzierten
30-sekündigen TV-Spots im Rahmen der Informationskampagne zum Zensus
2011. Seit letztem Donnerstag ist die 45-Sekundenfassung bereits
bundesweit in den Kinos zu sehen.
Fernseh- und Kinospot sind Teil der Informationskampagne „Zensus
2011 – die moderne Volkszählung“. Die insgesamt mit 5,5 Millionen
Euro budgetierte bundesweite Kampagne endet Mitte Mai und umfasst
neben den Kino- und TV-Spots auch Großflächenplakate,
City-Light-Poster und Anzeigen im Internet.
Das Statistische Bundesamt lenkt durch die Informationskampagne
die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den bevorstehenden Zensus
2011. In allen Maßnahmen wird darüber informiert, wo weitere
Informationen zu allen Themen rund um den Zensus 2011 zu erhalten
sind. Im Mittelpunkt stehen dabei das Internetportal der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.zensus2011.de und
die Hotline des Statistischen Bundesamtes unter 0611/75-2011.
Zwar ist nur höchstens ein Drittel der Bevölkerung direkt vom
Zensus 2011 betroffen und auskunftspflichtig. In den
registergestützten Zensus gehen aber Daten der gesamten Bevölkerung
ein. Deshalb muss auch die Information sehr umfassend sein. „Die
Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, wie der Zensus
funktioniert und was mit den Daten jedes Einzelnen geschieht“, sagt
der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler.
Mit der Informationskampagne kommen die statistischen Ämter aber
insbesondere auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach,
das die für 1983 geplante Volkszählung mit dem Volkszählungsurteil
1983 gestoppt hatte. Die Richter kritisierten damals unter anderem,
dass die Notwendigkeit zur verlässlichen Aufklärung der
Auskunftspflichtigen nicht rechtzeitig erkannt worden sei. Das
Gericht unterstrich, dass es unerlässliche Aufgabe staatlicher
Öffentlichkeitsarbeit sei, bei einer Volkszählung die Zusammenhänge
für die Einwohnerinnen und Einwohner offenzulegen und Verständnis für
die erforderliche Maßnahme zu wecken: „Erst wenn Klarheit darüber
besteht, zu welchem Zweck Angaben verlangt werden und welche
Verknüpfungs- und Verwendungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich die
Frage der zulässigen Beschränkung des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung beantworten.“
Ausführliche Informationen zum Zensus 2011 bieten die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de
und über Flyer und Broschüren. Das Statistische Bundesamt hat für den
Zensus 2011 eine eigene Hotline eingerichtet: Montag bis Donnerstag
von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr geben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0611/75-2011 Auskunft zum
Zensus. Auch bei den Statistischen Ämtern der Länder können sich die
Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehende moderne Volkszählung
telefonisch informieren. Schriftliche Anfragen können sie rund um die
Uhr über das Kontaktformular des Internetportals unter
www.zensus2011.de/kontakt an die Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder richten.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Riede, Telefon: (0611) 75-2325, www.zensus2011.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de