Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe: Bund-/ Länder-Blockade bei wesentlichen Investitionsanreizen beenden

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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe: Bund-/
Länder-Blockade bei wesentlichen Investitionsanreizen beenden

DGAP-Media / 18.01.2012 / 09:59

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Baugewerbe: Bund-/ Länder-Blockade bei wesentlichen Investitionsanreizen
beenden

– Vermittlungsverfahren zum Gesetzüber die steuerliche Förderung von
energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden endlich beenden!

– Soziale Wohnraumförderung nicht zu Lasten der energetischen Sanierung
bzw. der Städtebauförderung

– Einigungüber Bundesmittel für kommunale Infrastruktur steht ebenfalls
aus.

–Angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur und einer deutlich
schwächeren Exportdynamik verstehen wir nicht, warum Bund und Länder sichüber wichtige investitionsfördernde Maßnahmen nicht verständigen können,
die die Binnennachfrage und damit die Konjunktur insgesamt stärken würden.–
Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, Felix Pakleppa, heute in Berlin.

Hintergrund desÄrgers des ZDB-Hauptgeschäftsführers ist das sich immer
noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befindende Gesetz
zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden. –In den vergangenen Tagen mag zwar der Eindruck entstanden
sein, dass sich der Wohnungsbau vom Sorgenkind zum Wunderkind entwickelt
hat; aber der Eindruck täuscht: Die positive Entwicklung am Wohnungsmarkt
kann sich bei eintrübender Konjunktur ganz schnell ins Gegenteil verkehren.
Daher brauchen wir Investitionsanreize. Und dazu gehört für uns zuallererst
im Bereich der energetischen Sanierung das vom Bundestag bereits Ende Juni
2011 beschlossene Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit–. So Pakleppa
weiter.

Einähnliches Schwarze-Peter-Spiel findet derzeit im Bereich der Sozialen
Wohnungsbauförderung statt: –Der Bund versucht in den Gesprächen mit den
Ländern zur Fortführung der sozialen Wohnraumförderungüber 2013 hinaus,
Bundesmittel im Bereich der CO2- Gebäudesanierung und der
Städtebauförderung zur Anrechnung zu bringen. Sozialer Wohnungsbau und
energetische Sanierung stehen in keinerlei Zusammenhang. Angesichts der
Wohnungsengpässe, die es nicht mehr nur in den Ballungsräumen gibt, muss in
den nächsten Jahren deutlich mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert
werden.– Erläutert der Hauptgeschäftsführer des größten deutschen
Bauverbandes die Situation.

Streit gibt es auch im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur: Hier
will das Bundesfinanzministerium seine klassische Verkehrsinvestitionslinie
in Anrechnung bringen, die auch Einfluss auf die kommunale Ebene habe.

Zum Hintergrund: Nach dem sog. Entflechtungsgesetz zahlt der Bund den
Ländern 518 Mio. Euro pro Jahr als Ausgleich dafür, dass die soziale
Wohnungsbauförderung nach der Föderalismusreform allein Ländersache und
nicht mehr Bundesangelegenheit ist. Für die kommunale Infrastruktur zahlt
der Bund jährlich 1,33 Mrd. Euro an die Länder, wovon 700 bis 800 Mio. Euro
in den Straßenbau fließen. Das Gesetz läuft nur bis 2013. Bund und Länder
verhandeln derzeitüber eine Nachfolgeregelung für den Zeitraum 2014 bis
2019.

–Dieses Schwarze-Peter-Spielüber die Frage ,mein Geld, dein Geld– ist den
Bürgern dieses Landes nicht zu vermitteln, denn es verhindert notwendige
Investitionen, die gerade auf kommunaler Ebene angesichts einer immer noch
maroden Infrastruktur, kaputten Schulen und Turnhallen sowie vieler
Schlaglochpisten dringend geboten wären. Daher fordern wir Bund und Länder
auf, sind im Interesse von Wachstum und Arbeitsplätzen endlich zu einigen.–
So Pakleppa abschließend.

Ende der Pressemitteilung

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18.01.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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