Der Zoll weist auf die Risiken bei 
Bestellungen von Medikamenten im Internet hin: Nicht alle 
Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Heilmittel, die online 
gekauft werden können, dürfen legal nach Deutschland eingeführt 
werden.
   So enthalten manche Medikamente Inhaltsstoffe, die dem Artenschutz
unterliegen. Darunter sind beispielsweise die Aloe-Pflanze, die 
Indische Kostuswurzel oder die Hoodia-Pflanze zu verstehen. Das sind 
Pflanzen, die stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. 
Deshalb unterliegen diese Arten sowie alle daraus hergestellten 
Produkte – zum Schutz der Artenvielfalt – besonderen 
Handelsbeschränkungen nach dem internationalen 
Artenschutzübereinkommen (CITES).
   Um Medikamente mit diesen Inhaltsstoffen in die Europäische Union 
einführen zu dürfen, benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung des 
jeweiligen Ausfuhrlandes sowie eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt 
für Naturschutz. Liegen diese Genehmigungen der Postsendung nicht bei
oder können sie nicht bei der Abfertigung vorgelegt werden, 
beschlagnahmt der Zoll die Präparate.
   So wurden im Jahr 2016 bundesweit bereits 133 Sendungen mit 
Medikamenten, auch Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel, gestoppt 
und knapp 35.000 Tabletten sowie 37 Produkte mit diesen 
artengeschützten Inhaltsstoffen beschlagnahmt. Überwiegend handelt es
sich dabei um Einfuhren aus den USA und der Schweiz.
   Die internationale Frachtstation Speyer, die zum Bezirk des 
Hauptzollamts Saarbrücken gehört, kontrolliert zentral für ganz 
Deutschland Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien, 
Portugal, Frankreich und die Schweiz nach Deutschland befördert 
werden sowie Pakete aus den USA. Dabei stellen die Zöllnerinnen und 
Zöllner immer wieder Postsendungen mit nicht einfuhrfähigen 
Medikamenten fest.
   „Wir möchten auf diese Problematik aufmerksam machen, weil vielen 
Bestellern wahrscheinlich nicht bekannt ist, dass sich trotz des 
vielfach bereits gezahlten Kaufpreises die Beschlagnahme und die 
Vernichtung des Präparats anschließen“ so Robert Ott, Leiter der 
Zollabfertigungsstelle Speyer. „Ich empfehle allen, die Medikamente 
im Internet bestellen möchten, sich bereits vor der Bestellung zu 
informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr nach 
Deutschland erlaubt ist.“
   Unabhängig vom Artenschutz sieht auch das deutsche 
Arzneimittelgesetz zum Schutz der Verbraucher strenge Grenzen für den
Bezug von Arzneimitteln aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen 
Union vor. Demnach dürfen rezeptpflichtige Medikamente nur in 
geringen Mengen und auch nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts 
über eine Apotheke bezogen werden. Dabei muss die Apotheke die 
Zoll-Formalitäten veranlassen und durchführen.
Zusatzinformation:
   Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein
einträgliches Geschäft. Allerdings mit dramatischen Folgen. Viele 
freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht; 
nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben. Rund 183 Staaten sind 
dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen mittlerweile beigetreten. 
Mehr als 5.600 Tierarten und ca. 30.000 Pflanzenarten stehen heute 
unter seinem Schutz.
   Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten 
Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl 
bei gewerblichen (Post-) Sendungen als auch im Reiseverkehr. Sie 
trägt damit maßgeblich zur Durchsetzung der strengen 
Handelsbeschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und 
der dazu erlassenen Rechtsvorschriften bei.
   Die Convention on International Trade in Endangered Species of 
Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel 
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz: CITES) 
ist ein Abkommen, deren Ziel es ist, den internationalen Handel 
soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- 
und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Unter diesem Hintergrund 
werden Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ausgestellt.
   Am 05. Oktober endete die 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in 
Südafrika, bei der u. a. neue gefährdete/ vom Aussterben bedrohte 
Arten in das Abkommen aufgenommen wurden.
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