Ein weit verzweigtes mutmaßliches kriminelles
Netzwerk in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Schwarzarbeit konnte
heute durch den Zoll im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal
durch einen massiven landesweiten Zugriff mit mehr als 1.120
Einsatzkräften zerschlagen werden: Im Gesamtzusammenhang der beim
Hauptzollamt Krefeld eingerichteten „Sonderkommission Moses“ wurden
ab den frühen Morgenstunden knapp 140 Objekte durchsucht.
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert von der federführenden
Staatsanwaltschaft Wuppertal und Direktionspräsident der
Generalzolldirektion, Dr. Armin . Rolfink, teilten im Rahmen einer
Pressekonferenz mit, dass gegen acht Hauptbeschuldigte wegen
besonderer Gefährdungslagen Haftbefehle durch Spezialeinsatzkräfte
vollstreckt wurden. Es handelt sich nach Angaben von Dr. Armin
Rolfink um den bisher größten Schlag gegen die Schwarzarbeit in
Nordrhein-Westfalen, der den Ermittlern des Zolls gelungen ist. Auch
bundesweit handelt es sich um einen der schwerwiegendsten Fälle im
Bereich der Aufdeckung von Taten im Rahmen der Organisierten Formen
der Schwarzarbeit. Der Tätergruppierung wird vorgeworfen, über ein
von ihr betriebenes Scheinfirmengeflecht im Baugewerbe so genannte
Schein- und Abdeckrechnungen im bisher ermittelten Umfang von rund 48
Millionen Euro für mehr als 450 in Nordrhein-Westfalen am Markt
tätige Bauunternehmen auf deren Anforderung hin erstellt zu haben.
Diesen Rechnungen sollen in den meisten Fällen keinerlei tatsächlich
erbrachte Leistungen zugrunde gelegen haben. Die bezahlten
Rechnungsbeträge sollen nach Abzug einer „Provision“ an die
bestellenden Unternehmen zurückgeflossen sein. Diese sollen die
Rechnungen widerrechtlich im Geschäftsbetrieb als Betriebsausgaben
eingebucht – und somit Steuern und Sozialversicherungsabgaben
hinterzogen haben. Mit dem zurückgeflossenen Schwarzgeld sollen
sodann illegale Gewinne realisiert und eingesetzte Schwarzarbeiten
„entlohnt“ worden sein, ohne die fälligen Abgaben abzuführen. Der
bisher ermittelte Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens 35
Millionen Euro. Die Haupttäter sollen nach Angaben von
Oberstaatsanwalt Baumert als Mitglieder einer Bande fortgesetzt die
folgenden Taten begangen haben: – Steuerhinterziehung im besonders
schweren Fall gem. § 370 Absätze 1 und 3 AO – Beihilfe zur
Steuerhinterziehung gem. § 370 Absatz 1 AO – Beihilfe zum
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a Absatz 1
StGB – Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Beiträgen zur
gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 266a Absatz 2 StGB – Beihilfe
zum Betrug zum Nachteil der Sozialkassen des Baugewerbes gem. 263
StGB Für den Fall einer Verurteilung drohen den Tatverdächtigen
langjährige Freiheitsstrafen. Sollte der Tatvorwurf der
Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in einer späteren
Hauptverhandlung vor Gericht nachgewiesen werden, drohen je Tat
Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zudem drohen
den Beschuldigten Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Es
wurden Haftbefehle vollstreckt gegen – 72 jähriger Mann, staatenlos,
– 56 jähriger Mann, serbisch, – 56 jähriger Mann, serbisch, – 52
jähriger Mann, bosnien-herzegowinisch, – 51 jähriger Mann,
israelitisch, – 49 jährige Frau, deutsch, – 40 jähriger Mann,
serbisch, – 31 jährige Frau, deutsch – kasachisch Die
Sonderkommission Moses in Krefeld hat den Zugriff heute
generalstabsmäßig vorbereitet und Zöllnerinnen und Zöllner aus 30
Hauptzollämtern bundesweit in Nordrhein-Westfalen zusammengezogen;
diese wurden unterstützt durch Einsatzkräfte der Steuerfahndung und
Spezialeinsatzkräfte des Zollkriminalamts, der Zollfahndung sowie der
Bundespolizei: aufgrund von Aufklärungserkenntnissen der Ermittler
bei Hauptbeschuldigten waren konkrete Gefährdungslagen bekannt. Die
Zugriffe der Spezialeinsatzkommandos wurden in den frühen
Morgenstunden in zwei Wellen durchgeführt und verliefen ohne
Zwischenfälle; alle mit Haftbefehl belegten Beschuldigten wurden
verhaftet und werden dem Haftrichter vorgeführt. Den Modus Operandi
der mutmaßlichen Tätergruppierung stellte der Sprecher der
Sonderkommission Moses, Dr. Heinz Michael Horst, vor: Dabei sollen
die Haupttäter die Gründung einer so genannten „Servicefirma“ durch
einen „Strohmann“ anstoßen, der sämtliche erforderlichen
Behördengänge erledigt, um mit der Firma danach am Markt als nach
außen legal erscheinendes Unternehmen auftreten zu können. Sodann
sollen die Firmenkonten bei Banken durch die Strohmänner eröffnet und
Kontobevollmächtigungen auf Hauptbeschuldigte eingetragen werden, so
dass diese uneingeschränkten Zugriff erlangten. Danach werde eine
solche Firma umgehend genutzt: Anfordernden und tatsächlich in der
Baubranche Aufträge ausführenden Unternehmen sollen fiktive
Rechnungen über Bauleistungen ausgestellt werden, die in den meisten
Fällen niemals erbracht werden. So soll eine „Servicefirma“ innerhalb
kurzer Zeit hohe Umsätze erwirtschaften. Diese Umsätze sollen jedoch
gesteuert über die Haupttäter umgehend in bar von den Geschäftskonten
abgehoben und als so genannte „Kick-Back-Zahlungen“ an die in
Ermittlerkreisen als „Rechnungskäufer“ bezeichneten Unternehmen
zurückgegeben werden. Für diesen kriminellen „Service“ sollen die
Haupttäter eine Provision zwischen etwa fünf und zehn Prozent der
Rechnungsbeträge einbehalten. Es gibt weitere Variationen dieses
Modus Operandi. Schon nach kurzer Zeit würden die Servicefirmen
liquidiert, abgemeldet oder stellten ihre kriminellen Tätigkeiten
ein. Die Strohmänner tauchten danach regelmäßig ab. Nachfolgend
sollen dann weitere solcher vorbereiteten Servicefirmen eingesetzt
worden sein: im Ermittlungszeitraum ab 2016 hat die Sonderkommission
Moses bisher 14 solcher mutmaßlicher Servicefirmen in diesem
Ermittlungskomplex identifiziert, die gesteuert durch die acht
Hauptbeschuldigten mit 28 zwischengeschalteten Strohmännern betrieben
worden sein sollen. Durch die Tätergruppierung sollen auf diesem Wege
mehr als 450 bisher in den Ermittlungen bekannt gewordene aktiv am
Markt tätige Baufirmen in dieser illegalen Art und Weise erstellte
Scheinrechnungen in Höhe von mindestens 48 Millionen Euro erhalten
haben. Gegen diese mehr als 450 „Rechnungskäufer“ wurden bei den
jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen
eigene Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Zugriff heute wurden
neben den Beschlüssen der federführenden Staatsanwaltschaft Wuppertal
gegen die mutmaßlichen Haupttäter im Zusammenhang mit dem Geflecht an
Scheinfirmen Beschlüsse von acht weiteren Staatsanwaltschaften
abgearbeitet und damit gegen die Käufer von knapp der Hälfte (23
Millionen Euro) der illegalen Rechnungen entsprechende
strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt. Solche Maßnahmen fanden
unter anderen im Auftrag der Staatsanwaltschaften Aachen, Bochum,
Bonn, Duisburg, Dortmund, Essen und Hagen statt. So wurden durch die
Einsatzkräfte heute landesweit rund 140 Wohnungen und Geschäftsräume
aufgrund richterlicher Beschlüsse durchsucht, um Beweismaterial zu
sichern und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen durchzuführen. Es wurden
u.a. mehrere Waffen (Waffen, Armbrüste, Äxte), Bargeld im Wert von
über 330.000 EUR sichergestellt. Sichergestellt wurden außerdem
zahlreiche PKW, wie Audi A8, VM Amarok oder BMW 5 Die Gesamtsumme der
Arrestierungen beläuft sich auf 6.300.000,- EUR die
Pfändungsbeschlüsse liegen bei 9.800.000 EUR. „Dies ist ein
großartiger Erfolg der Sonderkommission Moses des Hauptzollamts
Krefeld“, so Direktionspräsident Dr. Armin Rolfink, „das sind die
Früchte der Konzentration der Schwarzarbeitsbekämpfung des Zolls auf
die Aufklärung komplexer Straftaten im Bereich der organisierten
Formen von Schwarzarbeit“. Den durch derart organisierte Formen von
Schwarzarbeit entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden bezeichnete
er als „enorm“. „Nur durch das enge gemeinsame Vorgehen mit der
Staatsanwaltschaft und den Zusammenarbeitsbehörden ist es uns möglich
gewesen, einen solchen Ermittlungskomplex zu stemmen“, so der
Sprecher der Sonderkommission, Dr. Horst, der außerdem die
„hochprofessionelle Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Wuppertal“ heraushob. Zugriffe der Sonderkommission erfolgten heute
in Bedburg, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erkrath, Essen,
Frechen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hennef, Kempen, Kerpen, Köln,
Leverkusen, Lüdenscheid, Lünen, Moers, Monheim, Mönchengladbach,
Mülheim / Ruhr, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen, Rheinberg, Selm,
Siegburg, St. Augustin, Wesel, Witten und Wuppertal. Rückfragen an
die Sonderkommission Moses: Dr. Heinz Michael Horst 0162 / 255 0376
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