Mehr als 2.500 Bedienstete der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüften in der vergangenen Woche in
einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Gebäudereinigungsgewerbe.
Unterstützt wurden sie dabei von anderen Behörden, wie z.B. den
Ausländer- und Landesfinanzbehörden. Im Laufe des bundesweiten
Einsatzes wurden insgesamt 8.696 Personen nach ihren
Arbeitsverhältnissen befragt sowie in 878 Fällen Geschäftsunterlagen
der Arbeitgeber eingesehen. Geprüft wurden insbesondere die
Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz und dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Aufgrund der bisherigen
Erkenntnisse wurden bereits 113 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Gegenstand der
Ermittlungsverfahren sind vor allem ausländerrechtliche Verstöße, das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und das Nichtmitführen
von Ausweispapieren. In rund 1.500 Fällen ist eine weitere Aufklärung
des Sachverhalts erforderlich. Dabei liegen Hinweise auf illegale
Beschäftigung von Ausländern, Mindestlohnunterschreitungen sowie
Leistungsmissbrauch vor.
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen
Behörden.
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Klaus Salzsieder
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