Zu den geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung zum Thema Zwangsverheiratung: Ministerin Steffens: –Wo bleibt der Schutz?–

27. Oktober 2010
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Zwangsheirat ist nicht nur ein ,wirklich übles Phänomen–, wie von der Bundesregierung behauptet, sondern eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Betroffene, zum ganz überwiegenden Teil handelt es sich um junge Frauen, werden in ihrer Würde verletzt, ihrer persönlichen Freiheit beraubt und oftmals sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung den Frauen, die hier in Deutschland einer unerträglichen Ehe entkommen wollen, nunmehr erst nach drei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zubilligen will und ihnen damit ein längeres Martyrium abverlangt. Eine solche Fristverlängerung damit zu begründen, sie diene der Verhinderung von Scheinehen, ist äußerst fadenscheinig und schäbig,“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens heute (27. Oktober 2010) zur Vorstellung der Neuregelungen der Bundesregierung zum Thema Zwangsehen.
Vor zehn Jahren wurde die Zeit einer hier in Deutschland geführten Ehe, die für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht maßgeblich ist, von vier Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Zwar können häusliche Gewalt oder eine Zwangsverheiratung eine besondere Härte darstellen und damit unabhängig von der Ehezeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründen. Der Beweis einer Zwangslage ist von den Opfern aber nur schwer zu erbringen. Die geplante Verlängerung dieser Frist bedeutet demzufolge einen deutlichen Rückschritt.
„Die Bundesregierung rühmt sich der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes.. In Wirklichkeit handelt es sich um die Umbenennung einer bereits jetzt strafbaren Handlung. Mit dieser Symbolgesetzgebung ist ihr nicht der große Wurf gelungen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine aufenthaltsrechtliche Verbesserung für Betroffene mit gravierenden Verschlechterungen verknüpft. Sie zwingt die Betroffenen förmlich, sich ihrem Schicksal zu beugen, um nicht des Landes verwiesen zu werden. Wo bleibt da der Schutz?“, so Steffens.

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