Zu den Korruptions­vor­wür­fen an Kol­ping Para­guay teilt das Bun­des­minis­terium für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­arbeit und Ent­wick­lung mit

Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel hat sofort nach Bekannt­werden der ersten Vorwürfe eine Prüfung eingeleitet, um die tat­säch­lichen Zusammenhänge und Sachverhalte aufzuklären. Diese Prüfung wird von der Außenrevision des BMZ durchgeführt und dauert augen­blicklich aufgrund des komplexen Sachverhalts und der Not­wen­dig­keit, auch vor Ort in Paraguay zu prüfen, noch an. Vor­ver­ur­tei­lun­gen und verfrühte öffentliche Stellungnahmen sind nicht angezeigt. Sie wären nicht im Interesse einer rückhaltlosen Aufklärung der Vorfälle.

Zur nötigen Sorgfalt und Schaffung von mehr Transparenz gehören sowohl die Anhörung aller Beteiligten zu den Vorwürfen als auch eine Orientierungsprüfung durch PriceWaterhouseCoopers (PwC) im April, die Sichtung und Prüfung von Unterlagen beim Zuwendungs­empfän­ger, der Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes e.V. (SEK) in Köln, und die Mitte August durchgeführte örtliche Erhebung in Paraguay durch die Außenrevision des BMZ.

Zum Hintergrund: SEK ist ein Zuwendungsempfänger des BMZ, der dem BMZ unmittelbar für die ordnungsgemäße Mittelverwendung verantwortlich ist. Aus diesem Grund gehen auch die Forderungen einzelner Pressevertreter, das BMZ solle das Projekt während der Untersuchung „selbst verwalten“, an geltenden Förderrichtlinien und den Möglichkeiten der Realität vorbei. Die Projektmittel waren bereits in der letzten Legislaturperiode zugesagt worden.

Soweit ein abschließender Bericht der Außenrevision Feststellungen über eine zweckwidrige Mittelverwendung in der Vergangenheit enthält, wird das BMZ, wie in solchen Fällen üblich, diese Mittel vom Zuwendungsempfänger, dass heißt SEK Köln, zurückfordern.

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