Anlaesslich der Anhoerung des Bundesministeriums der Justiz zur Ausgestaltung des dritten Korbes der Urheberrechtsnovellierung fuer die Informationsgesellschaft und zur Notwendigkeit von Open Access fuer den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Die Ergebnisse der gestrigen Sachverstaendigenanhoerung des Bundesministeriums der Justiz waren eindeutig: Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen fuer das wissenschaftliche Publizieren und wir brauchen ein bildungs-, wissenschafts- und forschungsfreundliches Urheberrecht fuer die Informations- und Wissensgesellschaft. Ueberaus deutlich wurde der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf, um Open Access im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung zu ermoeglichen und um die Stellung der wissenschaftlichen Urheber zu staerken.
Ein wichtiger erster Schritt waere die Ermoeglichung eines verbindlichen Zweitveroeffentlichungsrechts nach einer kurzen „Embargofrist“, um Open Access als ergaenzendes Publikationsmodell zu ermoeglichen und zu foerdern. Ein solches Zweitveroeffentlichungsrecht – die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Forschungsorganisationen haben hierzu eine Frist von sechs Monaten vorgeschlagen – koennte es den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermoeglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkoemmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten oder Hochschulservern. Dies wuerde zugleich zeitgemaesse und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmoeglichkeiten schaffen, denn bei wissenschaftlichen Veroeffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gilt es, die konkrete Ausgestaltung eines solchen Zweitverwertungsrechtes als einen ersten Schritt zur Ermoeglichung von Open Access zu diskutieren, wobei nicht hinter die seitens der deutschen Wissenschaft vorgeschlagenen Fristen zurueckgegangen werden sollte.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, moeglichst umgehend die Arbeiten an einem dritten Korb fuer Bildung, Wissenschaft und Forschung aufzunehmen, wie es der Ausschuss fuer Bildung und Forschung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion bereits bei der Verabschiedung des zweiten Korbes zur Novellierung in einer Entschliessung gefordert hat. Dabei sind neben der Ermoeglichung von Open Access – also der Ermoeglichung des kostenlosen Zugangs zu mit oeffentlichen Mitteln produziertem Wissen – auch die anderen dringenden Fragen aus Sicht von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf die Agenda zu setzen.
Eine bildungs-, wissenschafts- und forschungsfreundliche Novellierung des Urheberrechtes und die Staerkung der wissenschaftlichen Urheber ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erforderlich, um Bildungs-,
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nicht unverhaeltnismaessig von der dynamischen technologischen Entwicklung abzukoppeln und deren Nutzerinnen und Nutzern moderne Nutzungsmoeglichkeiten zu verwehren.
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