Die Zypern Firma, Zypern Limited und Zypern Holding, besitzt im Gegensatz vieler Staaten und abenteuerlicher Konstruktionen eine umfassende Anerkennung ausländischer Finanzbehören. Wer in Zypern eine Gesellschaft gründet, baut auf eine solide Rechtssprechung innerhalb der EU.
Neben den Grundsätzen, dass eine Firmengründung Zypern in die Hände eines vor Ort ansässigen Rechtsanwaltes gehört, entscheidet insbesondere auch eine ordentliche Betriebsstätte darüber, ob die formaljuristischen Voraussetzungen zur Anerkennung der Zypern Firma erfüllt sind:
Zypern ist und bleibt die letzte Oase innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, doch auch in Zypern bedarf es einer realen Betriebsstätte gemäß den Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben.
Auszug aus den Katalog zur Feststellung einer Betriebsstätte nach Betriebsstättengesetz:
1. Existenz eines aktiven und ordentlichen Geschäftsbetriebes (Büro) vor Ort;
2. eigenständige Geschäftsadresse vor Ort;
3. Geschäftsführer und Betriebsleitung sind vor Ort ständig erreichbar.
Privacy Management Group (Zypern) bietet hierzu ein umfangreiches Dienstleistungspaket. Wir sorgen somit nicht nur für eine rechtssichere Firmengründung in Zypern, sondern darüber hinaus auch für Ihre dauerhafte Sicherheit in allen Belangen. Rechtsanwalt und Steuerberater vor Ort in Zypern – Privacy ManagementTM steht für hohe Kompetenz, Service, Zuverlässigkeit, und Erreichbarkeit.
Die Betriebsstätte – Geltungbereich: Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen, die nicht auf diese Regelungen in geeigneter Weise reagieren, riskieren erhebliche steuerliche und ggf. auch juristische Nachteile. Handeln Sie daher bitte auch in diesem Punkt verantwortungsbewußt.
VORSICHT BEI GRÜNDUNGSAGENTUREN: Ein virtuelles Büro, eine gemeinschaftliche Rufnummer oder auch ein Anrufbeantworter erfüllen nun nicht die Voraussetzung einer ordentlichen Betriebsstätte im Rahmen der Gesetze und Verordnungen.
Die folgenden Merkmale sind von Ihrer Gesellschaft zu erfüllen (Auszug):
– Geschäftsadresse (Office-Unit) – Nachweis per Mietvertrag;
– eigenständiger Telefonanschluss – Registrierung auf Gesellschaft;
– Erreichbarkeit der Gesellschaft – Anrufannahme im Namen der Gesellschaft,
– Sekretariat und Geschäftsleitung vor Ort – Annahme von Einschreiben, etc.
Werden diese Merkmale nicht erfüllt, wird somit der Nachweis einer „Scheinfirma“ geführt.
Setzen Sie daher auf Sicherheit und eine über 25jährige Erfahrung. Lassen Sie uns darüber sprechen!