Rheinische Post: Kommentar: Gauweilers Klage

Die Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter
Gauweiler gegen die neuen EZB-Entscheidungen trifft einen
empfindlichen Punkt: Es ist an sich nur schwer hinnehmbar, dass die
Europäische Zentralbank jenseits der demokratisch legitimierten
Gremien Entscheidungen trifft, die für Deutschland (und andere
Länder) Risiken bringen kann, die den Haushalt mehr belasten können
als so manche Maßnahme, die der Bundestag verabschiedet. Trotzdem ist
schwer vorstellbar, dass das Verfassungsgericht die EZB korrigiert:
Erstens wurde festgelegt, dass Europas Zentralbank unabhängig agieren
soll – dem würde eine Überprüfung von Einzelentscheidungen durch
deutsche Verfassungsrichter widersprechen. Zweitens wäre eine so
konkrete Politikkorrektur hochriskant: Wenn sich dann ohne
EZB-Interventionen die Euro-Krise verschärfen würde, könnten die
Folgen für Deutschland auch verheerend sein, und die Richter würden
mit als Schuldige gebrandmarkt. Trotzdem wird die Gauweiler-Klage
Folgen haben. Der Druck steigt, dass das Verfassungsgericht in seiner
Entscheidung zum Europäischen Rettungsschirm ESM sehr klare Vorgaben
macht, wie stark Berlin nun weitere Kompetenzen abgeben darf.

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