Erfurt, 11.05.2018 – Der 121. Deutsche Ärztetag hat den
Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit
absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten durch eine Prüfung einen
Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärztinnen und Ärzte verfügen, die in
Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass
entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, könne für einen sicheren
Patientenschutz durch das erfolgreiche Ablegen einer bundesweit einheitlichen
Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährleistet werden, so
der Ärztetag.
Bislang wird über den Approbationsantrag vielfach allein anhand der Aktenlage
entschieden. Entscheidend für die Gleichwertigkeit sind dabei Diplome und
Zeugnisse. Bei fehlender Gleichwertigkeit kann auch Berufserfahrung herangezogen
werden.
Die Kenntnisprüfung zur Erteilung der Approbation muss nach dem Willen des
Ärztetages umfassendes und für den medizinischen Alltag relevantes medizinisches
Wissen abprüfen und unter Aspekten der Patientensicherheit konzipiert sein.
Zudem müssten gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation (Niveau C1)
nachgewiesen werden. Die Abgeordneten forderten die Bundesländer auf, die
Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen und mit der Annahme aller
Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung zu beauftragen. „Auch sechs Jahre nach
Inkrafttreten des sogenannten Anerkennungsgesetzes können ausländische Ärztinnen
und Ärzte vielerorts ihre Anträge auf Anerkennung ihrer Ausbildung nicht
bürokratiearm bei der zuständigen Behörde einreichen und bearbeiten lassen“,
kritisierte der Ärztetag. Er plädierte für eine Übertragung der Antragsannahme
an die GfG. Die GfG solle alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher
Grundausbildungen vollständig fristgerecht bearbeiten. Dies umfasse insbesondere
die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen.
Der Ärztetag forderte die Bundesländer auf, dafür Sorge zu tragen, dass
ausländische Ärzte für eine Kenntnisprüfung einen Termin innerhalb der
gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit
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