Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die 
Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats in Deutschland
gewürdigt. „Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt ein 
prägendes Zeichen unseres lebendigen Sozialstaats“, sagte sie am 
Dienstag in einer Feierstunde zum 125-jährigen Bestehen der 
gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin. An dem Festakt im Berliner
Abgeordnetenhaus nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft 
und Gesellschaft teil.
   Die Kanzlerin zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der 
vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch
in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Ziel der 
schwarz-roten Koalition sei es, bis Ende 2019 die Ost-West- 
Unterschiede im Rentenrecht zu überwinden sowie finanzielle 
Nachhaltigkeit und angemessene Rentenleistungen für ein angemessenes 
Auskommen im Alter gleichermaßen im Blick zu behalten.
   Die gesetzliche Rentenversicherung steht nach den Worten der 
Bundesvorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund, 
Annelie Buntenbach, für Kontinuität und Anpassungsfähigkeit 
gleichermaßen. Sie genieße deshalb „nach wie vor eine hohe Akzeptanz 
in der Bevölkerung“. Die gesetzliche Rentenversicherung in den 
vergangenen 125 Jahren hat „den Menschen die Sicherheit gegeben, nach
einem langen Arbeitsleben eine ausreichende Versorgung erwarten zu 
können“. Dies auch für die Zukunft zu sichern, sei eine Daueraufgabe 
für Politik, Rentenversicherung und Selbstverwaltung.
   Der Historiker Professor Dr. Michael Stolleis bezeichnete die 
Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland als 
permanentes Ringen um die Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit, 
volkswirtschaftlicher Produktivität und demografischer Entwicklung. 
Dies erfordere immer wieder neue gesamtgesellschaftliche Lösungen. 
Wenn es die Rentenversicherung nicht gäbe, müsste sie laut Stolleis 
„erfunden werden“.
   Für die Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung, Valerie 
Holsboer, erwies sich die gesetzliche Rentenversicherung über 125 
Jahre bis heute als verlässlicher Garant für die Alterssicherung der 
Menschen in unserem Land. „Eine Institution, die nicht den Rückhalt 
ihrer Kunden hat, wird nicht lange bestehen können. Insofern ist die 
Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nun 
bereits zwei Jahrhundertwechsel erlebt hat, auch als Beleg für das 
erfolgreiche Wirken dieser Institution zu werten.“
Hintergrund:
   1889 wurde das vom Reichstag in Berlin verabschiedete 
„Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz“ als Schlusspunkt eines 
großen sozialpolitischen Gesetzespakets verkündet: 1883 wurde die 
gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eingeführt, 1884 die 
Unfallversicherung und – zu guter Letzt – die Invaliditäts- und 
Altersversicherung.
   Heute ist die Deutsche Rentenversicherung mit über 50 Millionen 
Versicherten und mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern die 
wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie bietet für 
über 90 Prozent der aktiven Bevölkerung eine unverzichtbare 
Absicherung für das Alter, im Fall der Erwerbsminderung oder bei Tod 
eines Ehegatten oder Lebenspartners.
   Selbst in Zeiten von Weltkriegen und Währungsreformen stand die 
Auszahlung der Renten nicht in Frage. Nach der Wiedervereinigung 
wurden die DDR-Bürger nahtlos in das Rentensystem einbezogen. Dies 
war auch aus heutiger Sicht – 25 Jahre nach dem Mauerfall – ein 
gewaltiger Kraftakt.
   Zu dem Erfolgsmodell hat nicht zuletzt die soziale 
Selbstverwaltung als Vertretung von Versicherten und Arbeitgebern – 
also den Beitragszahlern – beigetragen: Sie hat den Wandel 
mitgetragen und mitgestaltet. Angesichts der demografischen und 
ökonomischen Herausforderungen bleibt sie dafür auch in Zukunft 
gefordert und muss weiter gestärkt werden.
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