Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) erhielten zum Jahresende 2009 in Deutschland rund 314 000
Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Dies waren
3,4% weniger Hilfebezieher als im Vorjahr.
Bundesweit bezogen Ende 2009 damit 3,8 von 1 000 Einwohnern
laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. In Bremen war der Anteil der
Empfänger mit 5,7 Personen je 1 000 Einwohner am höchsten, in
Baden-Württemberg mit 1,3 Personen je 1 000 Einwohner am niedrigsten.
Sieben von zehn Leistungsberechtigten (70,5%) lebten in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Drei von zehn Empfängern
(29,5%) lebten außerhalb von Einrichtungen, überwiegend in
Einpersonenhaushalten. Mit knapp 40 Jahren waren die
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt
deutlich jünger als die in Einrichtungen mit rund 53 Jahren.
2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger
für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 999 Millionen Euro netto
aus, 12,5% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind Erstattungen von anderen
Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Etwa 55% der Ausgaben
wurden für Leistungsberechtigte in Einrichtungen und knapp 45% für
Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Behinderte
und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB
XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen.
Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen
auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist,
dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte,
durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können.
Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig
Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.
Weitere Informationen und lange Zeitreihen können auch kostenfrei
über die Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
(22121-0001 und 22121-0002) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen
werden.
Eine methodische Kurzbeschreibung, weitere Daten und Informationen
zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter
www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Friedrich Heuser,
Telefon: (0611) 75-8586,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de
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