Klaus Nieding: „Die gefundene Lösung ist
deutlich positiver als alle Alternativen. Ich rate den
Anleihegläubigern, den Plänen zuzustimmen.“
Mit einem weitreichenden Restrukturierungskonzept will die 3W
Power S.A. ihre finanziell angespannte Situation in den Griff
bekommen. Eine entscheidende Rolle kommt dabei den Anleihegläubigern
zu. Sie sollen auf einer Gläubigerversammlung am 9. April 2014 den
Plänen zustimmen, die auch für sie weitreichende Veränderungen mit
sich bringen. Anlegeranwalt Klaus Nieding, Vorstand der
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth, der im Fall 3W Power
vom Unternehmen als Ansprechpartner für die Anleihegläubiger
vorgesehen ist und in die Verhandlungen mit dem Unternehmen
eingebunden war, steht den Plänen des Managements grundsätzlich
positiv gegenüber: „Mit der Annahme des Restrukturierungsplanes
sichern die Anleihegläubiger nicht nur den Fortbestand des
Unternehmens, sondern verbessern gleichzeitig die Chance, ihre
Investition zurückzuerhalten. Die geplante Laufzeitverlängerung der
Anleihe und die Änderung der Höhe der jährlichen Zinsen sind durchaus
geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch in
Zukunft zu sichern.“
Im Detail sieht die Neuordnung vor, dass 50 Prozent des
Anleihekapitals (nominal 50 Millionen Euro) im Wege eines so
genannten Debt-to-Equity-Swaps in Eigenkapital umgewandelt werden.
Die übrigen 50 Prozent werden in eine neue Anleihe mit 5-jähriger
Laufzeit überführt, die im ersten Jahr mit 4 Prozent verzinst würde.
In den Folgejahren sollen die Zinsen jeweils um 2 Prozentpunkte
steigen. Im letzten Jahr läge der Zinssatz somit bei 12 Prozent.
Gezahlt werden sollen die Zinsen halbjährlich.
Besichert sind die Zahlungsverpflichtungen aus der Anleihe
(Kapital und Zinsen) mit Sicherungspfandrechten an
Tochtergesellschaften und sämtlichen Kontokorrentkonten der
Emittentin sowie Sicherungsabtretungen von sämtlichen
Darlehensforderungen der (direkten oder indirekten)
Muttergesellschaften gegen die verpfändeten Tochtergesellschaften.
Der Restrukturierungsplan sieht außerdem eine Barkapitalerhöhung
über 4 Millionen Euro vor, für die den heutigen Aktionären ein
Bezugsrecht eingeräumt werden soll. Darüber hinaus erhalten die
Aktionäre keine Dividende, bis die Anleihe vollständig zurückbezahlt
wurde.
Diese strukturelle Sanierungsidee ist komplex, aber durchaus
vielversprechend, meint Anleiheexperte Nieding: „Der
Restrukturierungsplan, insbesondere der darin enthaltene
Debt-to-Equity-Swap, und die Neuordnung der Verbindlichkeiten lässt
die Anleihegläubiger zum einen als künftige Aktionäre an der
geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens partizipieren,
gleichzeitig wird durch die Herabsenkung der Zinshöhe für die neue
Anleihe die Liquiditätssituation des Unternehmens verbessert. Zudem
erhalten die Anleihegläubiger für die neue Anleihe zusätzliche
Sicherheiten. Insoweit gehen wir davon aus, dass die konstruktive
Neuordnung der Anleihe auch im Interesse der Anleihegläubiger ist.“
Die jetzt ausgehandelte Lösung gleicht Restrukturierungen, die die
Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth in der Vergangenheit begleitet hat.
„Ganz ohne Einbußen ist es nicht möglich, das Kapital der
Anleihegläubiger zu erhalten. Aber ich halte die gefundene
Lösungsmöglichkeit für deutlich positiver, als alle anderen
Alternativen, die wir gemeinsam mit der Gesellschaft und den Beratern
durchgespielt haben. Ich empfehle daher, für die Annahme dieser
Restrukturierung zu stimmen“, sagt Nieding
Die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth vertritt
Anleihegläubiger bei der bevorstehenden Versammlung am 9. April
wieder. Benötigt werden für die Interessenvertretung ein aktueller
Sperrvermerk und eine Vollmacht. Beide Vordrucke werden auf der
Homepage www.niedingbarth.de bereitgestellt. Die Zeit drängt, da die
Anmeldungen spätestens bis zum 6. April an die Gesellschaft
übermittelt sein müssen.
Rechtsanwalt Nieding vertritt die Interessen von Anleihegläubigern
in Fällen in einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. So
bekleidet Nieding in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar
Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack
AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen
Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit
einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem
Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters
von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger
erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem
vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger
auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der
Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden
bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger
ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen
Verfahren) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta
Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt
Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls
erfolgreich tätig. Im aktuellen Insolvenzfall der PROKON Regenerative
Energien GmbH mit 75.000 betroffenen Genussrechtsinhabern und 1,4
Milliarden EUR Gesamtanlagesumme vertritt Rechtsanwalt Nieding
ebenfalls die Interessen der geschädigten Genussrechtsinhaber als
Mitglied des Gläubigerausschusses.
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