Accenture Digital: Entscheidung im Spruchverfahren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit SinnerSchrader AG

Das Landgericht Hamburg hat seine
erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 7.
Dezember 2017 zwischen der Accenture Digital Holdings GmbH und der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft geschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag erlassen. Das Gericht hat die von der
Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene
Barabfindung in Höhe von EUR 10,21 sowie die jährliche
Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 0,27 beziehungsweise netto
EUR 0,23 jeweils je Aktie der SinnerSchrader AG als angemessen
erachtet und die Anträge der Antragsteller abgewiesen. Gegen die
Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Accenture Digital Holdings GmbH

Die Geschäftsführung

Pressekontakt:
Thomas Wittek
Accenture – ASGR
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thomas.wittek@accenture.com

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