Achtung, wenn beim Unfall Vorsatz unterstellt wird

Achtung, wenn beim Unfall Vorsatz unterstellt wird
War es Vorsatz?
 

Redaktion:
Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass jemand vorsätzlich einen Unfall herbeiführt?
Oliver Schüler:
Vorsatz setzt im Strafrecht „Wissen und Wollen der Tat“ voraus. Das bedeutet: Der Fahrer muss gewusst haben, was seine Handlung bewirkt, und er muss die Tat gewollt oder mindestens billigend in Kauf genommen haben. Das setzt nicht unbedingt eine bewusste Entscheidung einen Unfall zu verursachen voraus.

Redaktion:
Gibt es dass, eine bewusste Entscheidung für einen Unfall?
Oliver Schüler:
Ja, teilweise mit krimineller Absicht beispielsweise, um sich eine Versicherungsleistung zu erschleichen. Aber auch aus Wut und Zorn werden oft Besitztümer eines anderen Beschädigt oder sogar eine Körperverletzung begangen. Häufiger geht es um den sogenannten bedingten Vorsatz.

Redaktion:
Was ist darunter zu verstehen?
Oliver Schüler:
Ein bedingter Vorsatz (auch Eventualvorsatz oder dolus eventualis) wird angeommen, wenn der Täter
• den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt
• und sich damit abfindet oder den Erfolg billigend in Kauf nimmt

Typischer Gedanke: „Und wenn schon! – Es wird schon gut gehen.“
Beim Rotlichtverstoß ist das besonders klar: Wer eine rote Ampel erkennt und dennoch in die Kreuzung einfährt, weiß, dass er die Haltelinie bei Rot überfährt und Querverkehr gefährden kann. Dann wird Vorsatz in der Praxis sehr regelmäßig angenommen.

Redaktion:
Welche strafrechtlichen Folgen hat ein bejahter Vorsatz?
Oliver Schüler:
Wenn das Gericht Vorsatz bejaht, kann das im Verkehrsrecht mehrere Konsequenzen haben:
• Bußgeld und Punkte
• Fahrverbot: Ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß führt regelmäßig zu einem einmonatigen Fahrverbot.
• Strafrechtliche Verfolgung bei Unfällen, eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung oder sogar Tötung ist möglich.
• Schwerwiegendere Bewertung: Vorsatz bewerten Gerichte grundsätzlich schwerer als Fahrlässigkeit.

Redaktion:
Was passiert zivilrechtlich, wenn Vorsatz vorliegt?
Oliver Schüler:
Zivilrechtlich ist Vorsatz besonders relevant:
• Die eigene Versicherung kann den Ausgleich des eigenen Schadens teilweise oder komplett ablehnen.
• Die Schadensersatzansprüche Dritter gleicht die Haftpflicht aus, bittet aber den Verursacher des Schadens anschließend zur Kasse
• Bei Vorsatz gibt üblicherweise keine Gefährdungshaftung des Gegners, der Schaden ist vollständig vom Verursacher auszugleichen
• Vorsatz führt zu einer Verschärfung der Haftung. Der Fahrer muss in der Regel den vollen Schaden ersetzen, ohne dass es Einschränkungen wie bei Fahrlässigkeit gibt.
• Im Fall einer Privatinsolvenz, führt Vorsatz oft dazu, dass ein Gericht die Restschuldbefreiung abgelehnt. Ein durch Vorsatz entstandener Anspruch muss der betroffene immer selbst übernehmen. Diese Schuld bleibt also auch nach der Insolvenz bestehen.

Redaktion:
Was empfehlen Sie Betroffenen, wenn das Gericht Vorsatz annehmen will?
Oliver Schüler:
Wenn das Gericht Vorsatz annehmen will, ist jedes Detail wichtig, denn Vorsatz ist keine Frage des „Gefühls“, sondern bedarf eine juristische Einzelfallprüfung. Für Betroffene ist es entscheidend, ob Vorsatz wirklich zwingend ist oder ob Argumente für Fahrlässigkeit oder Irrtum sprechen. Ich rate jedem Betroffenen sich sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden und grundsätzlich jede Stellungnahme zu verweigern.

Redaktion:
Vielen Dank für das Interview.

Oliver Schüler:
Gerne. Ich hoffe, es hilft Betroffenen, die Folgen von Vorsatz im Verkehrsrecht besser zu verstehen.