– Takeovers Panel lehnt Anträge zum HOCHTIEF-Angebot ab
– Kein Angebot für Leighton erforderlich
Das australische Takeovers Panel hat heute die Anträge von
HOCHTIEF AG und Leighton Holdings Ltd. (Leighton) abgelehnt, die
Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) dazu
verpflichten, als Teil des Übernahmeangebots für HOCHTIEF auch ein
Angebot für die HOCHTIEF-Tochtergesellschaft Leighton abzugeben.
HOCHTIEF hält 54,5% der Leighton-Anteile.
ACS begrüßt die Entscheidung des Gremiums. Dieses erläuterte in
seiner Begründung, dass „stichhaltige Argumente für eine Bewertung
der Umstände als nicht angemessen fehlen und auch keine stichhaltigen
Argumente für eine Aufhebung der ASIC-Entscheidung gegen eine
Gesetzesänderung sprechen.“ Dies ist ein klares Signal dafür, dass
ACS ihr Angebot für HOCHTIEF wie geplant abgeben kann. Wie bereits
angekündigt, ist ACS bereit, die bestehenden Absprachen zur
Governance zwischen Leighton und HOCHTIEF beizubehalten.
Nach Genehmigung durch die BaFin wird das offizielle
Übernahmeangebot in Übereinstimmung mit dem deutschen
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) abgegeben und auch
unter: http://www.acs-offer.com veröffentlicht.
ACS geht davon aus, dass die Annahmefrist Ende November beginnt
und ist zuversichtlich, dass das Angebot in seiner Gesamtheit bis
Ende Januar 2011 erfolgreich abgeschlossen sein wird.
Weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie
unter http://www.acs-offer.com .
Über Grupo ACS
Grupo ACS (Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) mit Sitz
in Madrid, Spanien, ist ein globaler Marktführer im Bereich
Infrastrukturentwicklung. 2009 erwirtschaftete die Gruppe einen
Umsatz von insgesamt 15.606 Millionen Euro. ACS beschäftigt über
144.000 Mitarbeiter in 41 Ländern. Das Unternehmen ist an der Börse
in Madrid notiert.
Safe Harbour Statement
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
HOCHTIEF-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ACS-Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Angebots
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und
Inhabern von HOCHTIEF-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
werden.
Vorbehaltlich der gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen und der
Feststellung bestimmter Tatsachen wird dieses öffentliche Angebot –
auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel
oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder
Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA,
Kanada, Australien oder Japan – weder unmittelbar noch mittelbar in
den USA, Kanada, Australien, Japan oder jeder anderen Rechtsordnung
unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen nationales Recht
darstellen würde. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder
jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren
anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in den
oder in die oder aus den USA bzw. Kanada, Australien oder Japan
ausgeschlossen.
Die ACS-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des
US Securities Act 1933 oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA oder
nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften
Kanadas, Australiens oder Japans registriert. Aus diesem Grund dürfen
die ACS-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA,
Kanada, Australien und Japan oder anderen Rechtsordnungen angeboten
oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht
darstellen würde. Aus den gleichen Gründen dürfen die ACS-Aktien,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, auch nicht an Personen in den
USA, Kanada, Australien oder Japan verkauft oder diesen angeboten
werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können ACS oder
für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar
HOCHTIEF-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die
ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf HOCHTIEF-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über
die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten
Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden
veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung
erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Hinblick auf ACS, HOCHTIEF und die erweiterte Gruppe. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist.
ACS weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine
Zusicherung einer zukünftige Wertentwicklung darstellen und dass die
tatsächlichen Unternehmensergebnisse, die Finanzlage, die
Liquiditätslage sowie die Entwicklung des Industriezweigs, in dem ACS
und HOCHTIEF tätig sind, wesentlich von der Darstellung oder der
Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage abweichen kann. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum
Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher
Regelungen wird ACS zukunftsgerichtete Aussagen – sei es auf Grund
von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem
Grund – weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
Pressekontakt:
Deutsche und internationale Medien:
Dr. Phoebe Kebbel
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49 (0) 69-921874-77
Mobil: +49 (173) 2862110
pkebbel@heringschuppener.com
Oda Wöltje
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49 (0) 69-921874-47
Mobil: +49 (151) 15176631
owoeltje@heringschuppener.com
Investor Relations:
Grupo ACS
Avda. PÃo XII, nº 102
28036 Madrid
Spain
Tel: + 34 91 343 92 00
Fax: +34 91 343 94 56
e-mail: infogrupoacs@grupoacs.com