AfD-Kandidat hat Ärger mit Arbeitgeber: Dienstpflichten verletzt?

AfD-Kandidat hat Ärger mit Arbeitgeber: Dienstpflichten verletzt?
 

Gegen den AfD-Kandidaten für das Amt des Landrates im Saalekreis (Sachsen-Anhalt), Uwe Arendt, hat die Polizei-Inspektion Halle disziplinarische Ermittlungen eingeleitet. Der 58-jährige Kriminalhauptkommissar soll während einer mehrmonatigen Krankschreibung gegen seine Pflichten als Beamter verstoßen haben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstagausgabe).

Arendt war laut Verfügung zur Einleitung des Disziplinarverfahrens von Ende Juli vergangenen Jahres bis Mitte April krank, schreibt die Zeitung. Allerdings sei er in dieser Zeit ehrenamtlich politisch aktiv gewesen. Als Mitglied des Kreistages und als Stadtrat in Merseburg soll er an 15 Sitzungen teilgenommen und Wahlkampfveranstaltungen bestritten haben: Ende März ein „Triell“ mit anderen Kandidaten und Anfang April ein Wahlforum in Merseburg. Außerdem hat Arendt Veranstaltungen im Kreis besucht und davon Videos in sozialen Internet-Netzwerken veröffentlicht oder dort in Beiträgen für sich geworben. Insgesamt geht es um 20 Beiträge. In einem wirbt der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Ulrich Siegmund, mit Verweis auf Arendts Beruf für diesen: „Uwe Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch in der Politik.“

Ermittelt wird gegen den Beamten – nach eigenen Angaben kümmert Arendt sich bei der Polizei Halle vorrangig um Einbrüche und Diebstähle – auch wegen einer Nebentätigkeit. Arendt macht als „DJ Eddy“ in der Region Musik auf Festen. In einem Video hat er das wohl auch für eine Osterveranstaltung in Merseburg angekündigt. Nun wird geprüft, ob es dazu gekommen ist. Diese Nebentätigkeit hat Arendt sich laut Verfügung 2017 zwar von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Allerdings soll ihm damals auch beschieden worden sein: „Rein vorsorglich untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit (Erkrankung).“ Konkret wird nun ermittelt, ob Arendt gegen diese dienstliche Anordnung sowie mit seinem Verhalten gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten zur Gesunderhaltung und zu einem „achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“ auch außerhalb des Dienstes verstoßen und ein Dienstvergehen begangen hat. Arendt äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Verfahren nur so: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Auch das Landesinnenministerium wollte sich auf Nachfrage der Zeitung nicht äußern, Sprecherin Patricia Blei begründete dies mit „schutzwürdigen Interessen des Beamten“.

Beamte haben sich privat so zu verhalten, dass ihre Dienstfähigkeit nicht unnötig etwa durch eine Überlastung in der Freizeit beeinträchtigt wird. Und im Krankheitsfall sind sie verpflichtet, „aktiv zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit beizutragen“. Aktivitäten, die den Heilungsprozess verzögern könnten, sind zu unterlassen.

2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes entschieden, dass ein langzeiterkrankter Beamter gegen seine beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstößt, wenn er trotz Krankschreibung aktiv Wahlkampf macht. Es sei widersprüchlich, wenn ein Beamter über Monate oder Jahre wegen Krankheit dem Dienst fernbleibt, sich aber körperlich und mental in der Lage sieht, ein anspruchsvolles Bürgermeisteramt anzutreten und auszuüben.

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Mitteldeutsche Zeitung
Kai Gauselmann
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