AfD: Kungelei beenden – Gewaltenteilung sichern

Das Verwaltungsgericht Hannover hat vorläufig
untersagt, die vier vorgesehenen Bundesrichter zum Bundesfinanzhof zu
ernennen. Rechtsanwältin Verena Wester und Finanzrichter Dr. Michael
Balke, beide Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD),
konnten damit einen wichtigen gerichtlichen Etappensieg gegen den
Bundesjustizminister erringen. Die beiden Juristen streiten für
Transparenz bei der Bestellung der höchsten deutschen Richter.
Bislang werden diese in intransparenten „Kungelverfahren“ der
etablierten Parteien bestimmt. Wester und Balke wollen erreichen,
dass sich geeignete Bewerber auf eine öffentliche Ausschreibung hin
bewerben können.

„Nur das wird dem Gebot des Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes
gerecht, nach dem grundsätzlich –jedem der gleiche Zugang zu
öffentlichen Ämtern– zu gewähren ist“, sagt Finanzrichter Balke. Die
Entscheidung des Gerichts zeige, dass es die Anträge nicht als
unzulässig oder offensichtlich unbegründet einstuft.

Die AfD unterstützt das Eintreten von Wester und Balke für
Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. „Die Gewaltenteilung ist
einer der wichtigsten Grundsätze des modernen Rechtsstaats“, sagte
der stellvertretende Sprecher und Europaabgeordnete der AfD,
Hans-Olaf Henkel. „Transparente Ernennungsverfahren sind eine
wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Justiz.“

Mit einer Entscheidung in der Sache am Verwaltungsgericht Hannover
wird frühestens im Dezember gerechnet.

Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370