Allg. Zeitung Mainz: Ein Segen / Kommentar zur Freizügigkeit der EU

Juristen mögen diesen Satz verabscheuen: Der
Europäische Gerichtshof hat Europa einen großen Dienst erwiesen. Mit
seiner Begrenzung von Hartz-IV-Ansprüchen für Zuwanderer aus anderen
EU-Ländern hat er in einem entscheidenden Punkt Rechtsklarheit
geschaffen. Und er hat allen Populisten den Wind aus den Segeln
genommen, die gegen die Freizügigkeit – den Kernpunkt unserer
europäischen Verfasstheit – Stimmung machen. Diese Freizügigkeit war
nie dazu gedacht, ein Wanderungssystem zwischen den unterschiedlich
ausgeprägten Standards zur Sicherung des Existenzminimums zu
etablieren. Die nationalen Staaten bleiben richtigerweise auch
künftig dafür verantwortlich, ihre Bürger vor Verelendung zu
bewahren. Genauso unumschränkt muss gelten: Wer in Deutschland lange
genug gearbeitet und damit einen Beitrag für unsere Sozialsysteme
erbracht hat, hat selbstverständlich auch Anspruch auf die
Grundsicherung Hartz IV. Mit dieser Entscheidung ist die Debatte um
die Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren endlich von dem hässlichen
Vorurteil befreit: „Die wollen es sich doch hier nur auf unsere
Kosten gut gehen lassen“. Angesichts unserer demografischen Probleme
können wir fast froh sein, dass das Wohlstandsgefälle in der EU so
groß ist und so viele ihrer Bürger Arbeit in Deutschland suchen, die
dann in ihren Heimatländern fehlen. In der Konkurrenz um
qualifizierte junge Leute aus anderen Erdteilen zieht Deutschland
gegenüber klassischen Zuwanderungsländern wie Kanada, USA, Australien
oder Neuseeland nämlich weiterhin den Kürzeren.

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