Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Zschäpe will
drei ihrer Pflichtverteidiger loswerden und erstattete Strafanzeige
gegen sie; die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren
jedoch ab – die Begründung „mangels Straftat“ ist eine schallende
Ohrfeige für die Angeklagte. Zschäpe versucht das, was schon viele
Angeklagte versucht haben, man denke etwa an die Mörder der RAF: den
Rechtsstaat, bildlich gesprochen, am Nasenring durch die Arena zu
führen. Doch das kann glücklicherweise nicht gelingen. Wollte man die
Lage rustikal beschreiben, fiele einem das alte Sprichwort ein: Was
kümmert es die stolze Eiche, wenn sich die Schweine an ihr wetzen.
Natürlich sind Angeklagte, selbst wenn sie schlimmster Verbrechen
beschuldigt werden, Menschen und haben im Strafprozess Rechte, die
quasi heilig sind. Das ist gut so. Selbst die extremste Ausdehnung
dieser Rechte bis an den Rand der Perversion muss der Rechtsstaat
hinnehmen, und er tut das. So weit freilich, dass das Gericht der
Zschäpe nach mehr als 200 Prozesstagen drei neue, nicht
eingearbeitete Pflichtverteidiger zur Seite stellen würde, womit das
Platzen des Verfahrens drohte, so weit geht es denn doch nicht. Der
Bürger steht verdutzt, zumal er weiß, dass dieser Prozess Millionen
Steuergeld kostet. Aber es gibt keinen anderen Weg. Ein
ordnungsgemäßes Verfahren, um die NSU-Morde aufzuklären, ist ein
wichtiger Beitrag im Kampf gegen braunes Gesindel. Fast alle am
NSU-Prozess Beteiligten geben sich größte Mühe, ihre Pflicht zu
erfüllen. Was durchaus auffällt: Zschäpe zeigt sich in der
Verteidigerangelegenheit sehr agil. Das könnte man als Indiz für die
Richtigkeit der staatsanwaltschaftlichen Einschätzung sehen, dass sie
bei den NSU-Morden eher Treibende als Getriebene war.
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Florian Giezewski
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