Schon der Name ist anrüchig: Der Begriff „Deal“ in
einem Umfeld, in dem es um Straftaten geht, lässt zusammenzucken. Ein
ganz heikles Feld – auf dem Karlsruhe nun den Akteuren im
Strafprozess sehr schmerzhaft die Leviten gelesen hat. Die Absicht,
Verfahren zu verkürzen, ist aller Ehren wert. Es darf daraus aber auf
keinen Fall der sprichwörtliche „kurze Prozess“ werden, also eine
Verhandlung, in dem der Angeklagte an die Wand gedrückt wird. Die
Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren sind zu Recht heilig, oft
steht seine Existenz auf dem Spiel. Dass dabei über viele Jahrzehnte
deutscher Justizgeschichte die Rechte der Opfer vernachlässigt
wurden, ist eine andere Frage; mittlerweile hat sich in dieser
Hinsicht vieles zum Besseren gewendet. Unstrittig ist, dass im
Prozess die Rechte der einen nicht gegen die Rechte der anderen
ausgespielt werden dürfen. Und genauso unumstößlich ist, dass das
prinzipiell löbliche Bestreben, bei Strafverfahren Zeit und Kosten zu
sparen, nicht zu einem Geschachere verkommen darf. Verheerend wäre
es, mit falschen Geständnissen milde Strafen zu erkaufen. Und der
absolute Tiefpunkt wäre erreicht, sollte gar ein Richter Angeklagten
mit einer hohen Strafe drohen, um sie zu einem – womöglich falschen –
Geständnis zu bringen. Dann wäre die Mafia-Ebene erreicht und der
Richter reif für ein Strafverfahren – mit ihm selbst als
Beschuldigtem. Der Karlsruher Spruch ist für Richter, Staatsanwälte,
Verteidiger und Angeklagte ein unüberhörbares Warnsignal. Tenor: Über
manches lässt sich reden – das abzustreiten, wäre naiv. Aber
schmutzige Deals sind indiskutabel, die Rechtsstaatlichkeit darf
keine Schrammen abbekommen. Eine schwierige Aufgabe, aber von
hochmögenden Juristen bei gutem Willen ganz gewiss zu bewältigen.
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