Es gibt das Grundgesetz, aber es gibt auch eine Art
ungeschriebenes Verfassungsrecht. Ein Kernsatz, den man flapsig so
formulieren könnte:Niemand sollte sich dämlicher anstellen als
unbedingt nötig. Beim Akkreditierungsverfahren zum NSU-Prozess hat
sich das Oberlandesgericht (OLG) München, mit Verlaub, ohne Not
überaus dumm angestellt und damit das Ansehen der Bundesrepublik
gefährdet. Es konnte der Eindruck entstehen, als sollten türkische
Medien bewusst ferngehalten werden. Der Eindruck ist falsch, aber
fatal. Formal hat das OLG nichts falsch gemacht, aber das Leben
besteht nun mal aus weitaus mehr als Formalem. Hochmögende Richter,
die über Lebenssachverhalte entscheiden, wissen das natürlich. Warum
sie beim Akkreditierungsverfahren so irrlichterten? Warum hat sich
der Weltklassetorhüter Manuel Neuer beim Gegentor Kasachstans
kürzlich aufgeführt wie ein blutiger Anfänger? Es gibt so Tage,
leider. Es hätte, ohne das Recht zu verbiegen, Möglichkeiten gegeben.
Beim Prozess gegen den Wahlschweizer Jörg Kachelmann in Mannheim war
von Anfang an klar, dass Schweizer Medien Plätze bekommen. Das hat
nichts zu tun mit einem schmutzigen Deal oder mit Basar, sondern mit
Vernunft. Und noch immer ist es doch wohl so, dass Recht und Gesetz
für die Menschen da sind, und nicht umgekehrt. Nein, das
NSU-Verfahren ist kein „politischer Prozess“. Es ist ein Mordprozess,
in dem allerdings die Themen Fremdenhass und Rechtsradikalismus eine
wichtige Rolle spielen. Weil zudem acht der zehn mutmaßlichen Opfer
türkische Wurzeln haben, gehören türkische Medien da hinein. Warum?
Warum wird es morgens hell? Einer ins Juristische übersetzten,
unangreifbaren Begründung sei an dieser Stelle nicht vorgegriffen.
Die wird wohl das Bundesverfassungsgericht bald kundtun.
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Florian Giezewski
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