Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der
komplexesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen 
Rechtswissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von 
unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele 
unternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziert bzw. mit 
einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und 
arbeitsrechtlichen Anforderungen an die „bAV“ sind enorm – auch die 
steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen 
Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur 
effizienten Abwicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen 
vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen 
der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in 
allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich 
„veraltete“ Versorgungswerke, unkalkulierbare Haftungsgefahren für 
Arbeitgeber, nicht ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer,
hohe Verwaltungsgebühren an externe Dienstleister bei mangelnder 
Rechtssicherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in
Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von 
Versorgungswerken, mangelndes Wissen über alternative 
Handlungsmöglichkeiten. 
   Die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von 
bAV- und Zeitwertkonten-Systemen erfordert somit in der hochwertigen 
Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand und 
bindet damit Unternehmensressourcen. 
   Der „Deutsche bAV Service“, als markenrechtlich geschützter 
Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON 
Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und 
Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender 
Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der 
kleinen „Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen. 
In der Zusammenführung der Komponenten des „Deutschen bAV Service“ 
mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich 
möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation 
und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige
Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten 
Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen. 
   Der „Deutsche bAV Service“ übernimmt in diesem Zusammenhang als 
unabhängiger Dienstleistungs- und Abwicklungspartner der 
betrieblichen Altersversorgung die Koordination sämtlicher 
diesbezüglicher Tätigkeiten und liefert Ihnen als Arbeitgeber bzw. 
Berater ein allumfassendes sowie rechtssicheres bAV-Backoffice. Der 
„Deutsche bAV Service“ garantiert somit den verantwortungsbewussten 
Arbeitgebern und Beratern hohe Kompetenz, Professionalität, 
standardisierte Abläufe und Haftungsauslagerung.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service  c/o Kenston Services GmbH 
Hohenstaufenring 48 – 54 – 50674 Köln
Telefon 0221 716 176 – 0 – Telefax 0221 716 176 – 50
info@dbav-service.de – www.deutscher-bav-service.de 
Ansprechpartnerin:  Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV 
Service«
Weitere Informationen unter:
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