Das Unternehmen Hood Media GmbH, Betreiber des
Online-Marktplatzes www.Hood.de, lässt die von der Mitbewerberin
Amazon Services Europe S.a.r.l, Luxemburg verwendete sog.
Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen und hat Klage beim
Landgericht Köln eingereicht. Auch das Bundeskartellamt hat nunmehr
Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen.
Amazon verwendet die Preisparitätsklausel auf dem von ihr
betriebenen „Amazon Marketplace“. Die Preisparität verpflichtet
Händler dazu, ihre Produkte nirgendwo im Internet günstiger
anzubieten als bei Amazon. In der Vergangenheit verlangten einige
Händler auf Amazon höhere Preise als auf anderen Online-Marktplätzen
oder dem eigenen Onlineshop, da sie die hohen
Amazon-Verkaufsprovisionen auf den Verkaufspreis aufschlugen. Da
Amazon seinen Händlern für den Verkauf von Waren 7-35% vom
Verkaufspreis als Verkaufsprovision in Rechnung stellt, führt dies
dazu, dass Anbieter, die auf Amazon Waren anbieten, auch in anderen
Vertriebskanälen ihre Preise zukünftig anheben müssten.
„Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die
freie Preisgestaltung der Händler ein und verkauft dieses Preisdiktat
dann noch als Kundenvorteil, während gleichzeitig die Preise durch
hohe Gebühren nach oben getrieben werden. Klarer Verlierer ist nicht
nur der Händler, sondern auch der Kunde, da er auch dann indirekt
Amazons Verkaufsprovision zahlen muss, wenn er gar nicht über Amazon
kauft. Langfristig würde dies zu steigenden Preisen in allen
Onlinevertriebskanälen zu Gunsten Amazon führen.“, so Gründer und
Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood.
Dies betrifft auch Hood.de: Viele Händler auf Hood.de bieten auch
Waren über den Amazon-Marketplace an. Obwohl auf Hood.de beim Verkauf
von Waren grundsätzlich keine Verkaufsprovision anfällt und der
Händler dadurch auf Hood.de einen weitaus niedrigeren Preis verlangen
könnte, muss er seine Preise nach oben korrigieren und an Amazon
angleichen. So wird dem Händler verwehrt, eingesparte Kosten,
insbesondere die Verkaufsprovision, in Form von günstigeren Preisen
an seine Kunden auf Hood.de weiterzugeben.
Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem
jeweiligen Händler der Ausschluss vom Amazon-Marketplace. Amazon
verfolgt die Durchsetzung der Preisparitätsklausel offensichtlich
neuerdings sehr strikt – dies belegt zumindest eine Vielzahl von
Hinweisen seitens der Händler. Aufgrund der marktbeherrschenden
Stellung Amazons entscheiden sich Händler als Folge teilweise dazu,
Mitbewerber von Amazon nicht mehr zu nutzen, selbst wenn die Nutzung
dieser Marktplätze für die jeweiligen Händler von Vorteil wäre.
Hierdurch haben Mitbewerber erhebliche Nachteile und können nicht
mehr in den freien Wettbewerb mit Amazon treten.
„Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog.
Preisparität widerspricht aus unserer Sicht geltendem Kartellrecht
und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt
als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle
im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten
Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen
Beschränkung des Wettbewerbs.“, erläutert der Rechtsanwalt Dr.
Stephan Bücker der Kanzlei Dettmeier | Rechtsanwälte, der die Hood
Media GmbH in diesem Verfahren betreut.
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Im Jahr 2000 gegründet, ist Hood.de mit über einer Million
Mitgliedern, über 4 Millionen Angeboten täglich und über 3 Millionen
Besuchern monatlich inzwischen einer der größten Onlinemarktplätze
Deutschlands. Besonders vorteilhaft für Verkäufer auf Hood.de ist die
sehr kostengünstige Gebührenstruktur. Es fallen keine
Einstellgebühren und auch keine Verkaufsprovisionen an, weder für
private noch für gewerbliche Anbieter. Angebote können als Auktion,
Sofortkauf oder im eigenen Hood-Shop präsentiert werden.
Pressekontakt:
Internet: www.Hood.de
Hood Media GmbH
Glashüttenstr. 4
52349 Düren
Telefon:+49-2421-496071
Fax:+49-2421-3884518
Email: Presse@Hood.de
Weitere Informationen unter:
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