Jedes Jahr werden rund 400.000 Arbeitgeber mit mehr
als 16 Millionen Beschäftigungsverhältnissen durch die Deutsche
Rentenversicherung Bund geprüft. Arbeitgeber haben dabei die
Möglichkeit, sich für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
zu entscheiden. Mittlerweile nehmen über 30 Prozent der Arbeitgeber
an diesem vereinfachten Verfahren teil, mit steigender Tendenz.
Wurden im Jahr 2016 noch rund 14 Prozent der Prüfungen auf diesem
Wege durchgeführt, so waren es im Jahr 2017 bereits über 27 Prozent.
Dies teilte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Christian Amsinck, auf der heute in Koblenz tagenden
Vertreterversammlung mit.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ist bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund eingeführt worden, um die Prüfungen
vor Ort bei den Arbeitgebern effektiver und unbürokratischer zu
gestalten, so Amsinck. Bei diesem Verfahren werden bereits im Vorfeld
der Prüfung vom Arbeitgeber Daten der Entgeltabrechnung und der
Finanzbuchhaltung an die Deutsche Rentenversicherung Bund
übermittelt, die dann ausgewertet werden. Bei Beanstandungen werden
dem Arbeitgeber auch auf elektronischen Wege Daten zurückgemeldet,
die ihn bei der Korrektur der Meldungen zur Sozialversicherung
unterstützen.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung bringt nach Amsincks
Worten Vorteile sowohl für die Arbeitgeber als auch den Prüfdienst
der Rentenversicherung. Sie vereinfache dem Arbeitgeber die
Vorbereitung auf die Betriebsprüfung, weil den Prüferinnen und
Prüfern während der eigentlichen Prüfung weniger oder gar keine
Unterlagen mehr vorgelegt werden müssten. Die Prüfdauer vor Ort beim
Arbeitgeber verkürze sich dadurch deutlich, was bei diesem auch zu
Kosteneinsparungen führen könne. Da damit auch weniger Unterlagen in
Papierform zu sichten sind, falle auch der Vorbereitungsaufwand für
den Prüfdienst der Rentenversicherung geringer aus, betonte Amsinck.
Alle Betriebe in Deutschland werden von Rentenversicherung alle
vier Jahre geprüft. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei den
Arbeitgebern, ob diese ihre Beitrags- und Meldepflichten nach dem
Sozialgesetzbuch erfüllen.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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