Antikorruption: Nachholbedarf in KMU und Behörden

Der Bundesverband Materialwirtschaft,
Einkauf und Logistik e.V. unterstützt insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen bei Antikorruptionsmaßnahmen. Die 2008 ins Leben
gerufene Compliance-Initiative des Verbandes stellt unter anderem
einen Code of Conduct (BME-Verhaltenskodex) gegen Korruption,
Kartelle und Kinderarbeit sowie Prozessbeschreibungen zum rechts- und
ethikkonformen Handeln bereit.

Weiteren wichtigen Support liefert der am 4. Juli 2013 vom
Initiativkreis „Korruptionsprävention“ des Bundesministeriums des
Innern vorgelegte Leitfaden „Praktische Hilfestellungen für
Antikorruptionsmaßnahmen“. Seit dem Jahr 2010 erarbeiten Vertreter
aus Ministerien, Verbänden und Unternehmen Handlungsanleitungen für
die konkrete Umsetzung. Mitglieder des Kreises kommen u.a. aus den
Unternehmen Bilfinger, Deutsche Bahn, Siemens und Thyssen Krupp sowie
aus den Bundesministerien Wirtschaft, Verkehr/Bau und Verteidigung.
Der BME ist durch seinen Rechtsexperten Sebastian Schröder vertreten,
der auch für die Compliance-Initiative des Verbands verantwortlich
zeichnet.

Der neue Leitfaden informiert darüber, wie sich Regeln, die der
Korruptionsprävention dienen, in der Praxis umsetzen lassen. Nach Art
eines Baukastenprinzips können Wirtschaftsunternehmen und Behörden
die für sie jeweils passenden Maßnahmen auswählen. Das Papier wendet
sich neben der Führung von Organisationen auch an diejenigen, die mit
der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen befasst sind.

„Der Leitfaden ist eine gute Orientierungshilfe insbesondere für
KMU sowie kleinere Behörden. Denn gerade hier sind in der Regel
Managementsysteme und Prozesse für Compliance-Maßnahmen nicht oder
nur schwach ausgeprägt“, sagt BME-Experte Sebastian Schröder.

BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt: „Es gilt,
Antikorruptionsmaßnahmen systematisch in die bestehenden
Geschäftsprozesse in Beschaffung, Produktion und Vertrieb zu
integrieren. Dazu gehört auch, die Lieferanten zu sensibilisieren und
bei Verstößen konsequent zu agieren. Es muss deutlich werden, dass
beschaffende Unternehmen nicht mit Lieferanten arbeiten, deren
Geschäftsgebaren auch auf korruptiven Handlungen beruht.“

Der Leitfaden kann unter www.bme.de
(Fachinfos/Publikationen/Leitfäden) abgerufen werden.

Pressekontakt:
Sabine Ursel, Leitung Kommunikation
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)
Bolongarostraße 82, 65929 Frankfurt
Tel.: 069/3 08 38-1 13, mobil: 0163/3 08 38 00
E-Mail: sabine.ursel@bme.de

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