Anders als der Name es vermuten lässt, würde das
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen
Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen
eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff
ist:
„Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz
mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV
gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der
Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu
spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des
Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung
im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern,
denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche
Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die
Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf
den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die
grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband
beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl
als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV
handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“
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Dr. Kai Behrens
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