ARAG Recht schnell…

ARAG Recht schnell…
ARAG Experten mit aktuellen Gerichtsurteilen (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

+++ Kompliziertes Einparken +++

Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit überdurchschnittlichem Fahrkönnen möglich sei (Az.: 21 U 138/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des KG.

+++ Automatenkiosk auch sonntags geöffnet +++

Um einen Automatenkiosk auch am Sonntag zu betreiben, braucht es keine Ausnahmegenehmigung, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Schleswig. Er unterfalle nicht dem Anwendungsbereich des Ladenöffnungszeitengesetzes (Az.: 7 B 20/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung VG Schleswig.

+++ Kündigung per Post nicht ausreichend +++

Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde entlassen und bestritt auch den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg sowie den Online-Sendestatus des Einwurf-Einschreibens. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundsarbeitsgerichts – diesem reichte der Einlieferungsbeleg allein für einen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung nicht aus. Auch der Online-Status war für einen Zugangsnachweis wertlos, da nicht zu erkennen ist, wer die Sendung zugestellt hat und der Zugang damit nicht überprüfbar ist (Az.: 2 AZR 68/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG.

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