ARAG Recht schnell…

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+++ Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel +++

Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main.

+++ Kein Wald ohne Bäume +++

ARAG Experten verweisen auf einen Fall, bei dem das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber zu entscheiden hatte, wann ein „Wald“ im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) in Brand gesetzt wurde. Das Ergebnis: Ein Wald muss aus Bäumen bestehen – auch bei einem Brandstiftungsdelikt. Für eine vollendete Brandstiftung im Sinne des Paragrafen über die Inbrandsetzung fremder Wälder (Paragraf 306 Absatz 1 Nr. 5 StGB) reicht es nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Zweibrücken.

+++ Geld gefunden! +++

Die Mitarbeitenden eines Entrümpelungsunternehmens fanden in der Wohnung einer alten Dame nicht nur wertvollen Schmuck, sondern auch 600.000 Euro in bar. Behalten dürfen sie davon aber nichts, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war unwirksam (Az.: 15 O 56/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln.

+++ Neues Geldautomaten-Gesetz +++

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Darunter fallen laut ARAG Experten auch Banken mit ihren Geldautomaten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Sprach- und Technikkenntnissen den selbstständigen Zugang zu digitalen Services zu ermöglichen. Künftig müssen neu installierte Geldautomaten bestimmte Standards erfüllen, wie z. B. akustische Signale, Sprachanweisungen, kontrastreiche und vergrößerte Schrift, intuitive Menüs oder eine mehrsprachige Bedienung. Bereits bestehende Automaten dürfen noch bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden. Ausgenommen von der gesetzlichen Pflicht sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.