Betriebsübergang, Massenentlassung, DSGVO, Agiles
Arbeiten und mehr. Vom 19. bis 20. Februar 2019 lädt der 14. Kongress
Arbeitsrecht zum arbeitsrechtlichen Jahresauftakt in das Sofitel
Berlin Kurfürstendamm.
2019 befasst sich der Kongress Arbeitsrecht mit den aktuellen
Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung – ein
besonderer Fokus liegt dabei auf der Rechtsprechung zu
Massenentlassungen. Eine Analyse und Bestandaufnahme des
Beschäftigtendatenschutzes gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
ein erstes Fazit nach fast einem Jahr DSGVO.
Weitere Schwerpunkte bilden die Themenbereiche Betriebsübergang
und Reorganisation sowie ein Ausblick, wie sich das Arbeitsrecht in
Anbetracht der sich wandelnden Arbeitswelt verändert. Zukünftige
Arbeitswelten und die arbeitsrechtliche Bewertung werden in der
Fortsetzung des neuen Formats Ideenforum Arbeitsrecht thematisiert.
Parallel dazu bietet das Fachanwaltsforum für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer die Möglichkeit, sich zum Thema Gefährdungsbeurteilung zu
informieren.
Für den Kongress Arbeitsrecht konnten auch 2019 wieder
hochkarätige Referenten gewonnen werden. Referenten sind: Prof. Dr.
Jobst-Hubertus Bauer, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Prof. Dr. Björn
Gaul, Prof. Dr. Jacob Joussen, Dr. Wolfgang Lipinski, Dr. Barbara
Reinhard, Karin Spelge und Dr. Jan Lessner-Sturm.
Der Kongress wendet sich an Geschäftsführer von Unternehmen und
Verbänden, Personalchefs und Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet
Arbeitsrecht und wird in Kooperation von der Fachzeitschrift Arbeit
und Arbeitsrecht und der GDA | Gesellschaft für Marketing und Service
der Deutschen Arbeitgeber mbH, unter Schirmherrschaft der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, veranstaltet.
Anmeldung und weitere Informationen unter
www.kongress-arbeitsrecht.de.
Pressekontakt:
Kerstin Heinrich
Geschäftsführerin
GDA | Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen
Arbeitgeber mbH
Breite Straße 29
10178 Berlin
T: 030 2033-1850
M: k.heinrich@gda-kommunikation.de
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