Arzneimittel: Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen rechnen (FOTO)

Arzneimittel: Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen rechnen (FOTO)
 

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen mit neuen
Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro für jedes verordnete
Arzneimittel rechnen. Grund dafür ist, dass die Krankenkassen am 1.
Juli ihre Erstattungshöchstbeträge für tausende Medikamente senken –
und die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht im selben Maße
reduzieren. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr
Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt.
Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt die
Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von
4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. Von rund 33.000
Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, sinkt die
Zuzahlungsbefreiungsquote demnach von fast 15 auf unter 10 Prozent.

Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für
die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und
an die Kassen weiterzuleiten. Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die
Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Durchschnitt fallen
rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt anhand
seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder
-befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10
Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens
dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die
tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen
Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich
entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag
liegt. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln,
über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben,
einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Für die
Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte
Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel
vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft
wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden
können.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf
www.aponet.de

Diese Pressemitteilung und weitere Information unter www.abda.de

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Dr. Reiner Kern, Pressesprecher
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