Asylbewerberleistungen 2009: Weiterer Rückgang

Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betrugen nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2009 in Deutschland
788,8 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr (2008: 842,5 Millionen
Euro), in dem diese Ausgaben erstmals seit Bestehen der
Asylbewerberleistungsstatistik (1994) unter der Milliardengrenze
lagen, gingen sie um weitere 6,4% zurück.

Knapp drei Viertel (73,8%) der Bruttoausgaben wurden im Jahr 2009
für Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (so genannte
Regelleistungen) ausgegeben, gut ein Viertel (26,2%) für besondere
Leistungen. Bei den besonderen Leistungen, die die Empfänger zumeist
neben den Regelleistungen erhalten, handelt es sich nahezu
ausschließlich um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder
Geburt.

Nach Abzug der Einnahmen – größtenteils aus Aufwendungsersatz,
Kostenersatz und der Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen
von Darlehen) – in Höhe von 22,4 Millionen Euro betrugen die
Nettoausgaben rund 766,5 Millionen Euro. Dies sind rund 5,8% weniger
als 2008. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland für
Asylbewerberleistungen pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch gut
9 Euro netto aufgewendet, 2008 waren es knapp 10 Euro pro Kopf.

Mit den Ausgaben ging auch die Zahl der Empfänger von
Regelleistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz zurück. Zum
31.12.2009 erhielten in Deutschland rund 121 000 Personen
entsprechende Regelleistungen. Gegenüber 2008 sank damit die Zahl der
Leistungsempfänger um 5,2%. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996
mit 490 000 Personen erreicht; seitdem ist die Zahl der
Leistungsbezieher jährlich gesunken.

Besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhielten zum Jahresende 2009 zumeist neben den vorgenannten
Regelleistungen rund 38 000 Menschen (- 3,0% gegenüber 2008).

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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