
München, 3. September 2026 – Die Presight4 GmbH hat ihre Software Ledgerpilot zu einem Portal für die Wertpapier- und Zahlungsbuchhaltung ausgebaut. Unter www.ledgerpilot.io wandelt die Anwendung Transaktionsdaten aus Depots und von Zahlungsanbietern in DATEV-konforme Buchungsstapel nach SKR03 oder SKR04 um. Angebunden sind Interactive Brokers und dessen Introducing Broker CapTrader, LYNX, Estably, FSBroker und Trading 212, dazu Flatex als eigene Depotquelle sowie die Zahlungsanbieter Stripe, PayPal und Adyen. Vor einem Jahr verarbeitete die Software ausschließlich Statements von Interactive Brokers.
Ein Aufwand, der sich schlecht abrechnen lässt
Kapitalgesellschaften, die über Auslandsbroker handeln, erhalten zum Jahresende keine fertige Buchhaltung, sondern umfangreiche Statements in unterschiedlichen Formaten. Käufe, Verkäufe, Optionen, Futures, Dividenden, Zinsen, Quellensteuern, Währungsergebnisse und Gebühren müssen einzeln kontiert werden. Bei aktiv handelnden Gesellschaften kommen so mehrere tausend Vorgänge im Jahr zusammen.
Der Aufwand trifft Mandant und Kanzlei gleichermaßen. Wer die Erfassung von Hand vornimmt, benötigt dafür Tage – Zeit, die sich im üblichen Honorarrahmen kaum abbilden lässt. Mandate mit hohem Transaktionsvolumen gelten in der Branche daher als unbeliebt und werden mitunter abgegeben. Denselben Effekt beobachtet der Anbieter bei Händler- und SaaS-Konten mit hohem Zahlungsvolumen über Stripe, PayPal oder Adyen, wo die Abstimmung nicht jährlich, sondern monatlich anfällt.
Vom Einzelwerkzeug zum Portal
Ledgerpilot ist aus dem eigenen Bedarf der Presight4 GmbH entstanden, die selbst eine Trading-GmbH betreibt. Die erste Fassung erzeugte aus einem Statement von Interactive Brokers einen Buchungsstapel im SKR04-Format. Mit der Erweiterung um Flatex und die drei Zahlungsanbieter deckt die Anwendung nun sowohl Depot- als auch Zahlungsdaten ab. Die Ausgabe erfolgt im DATEV-Format 700 (Version 13) und lässt sich von der Kanzlei importieren, die das Unternehmen bereits betreut; ein Wechsel des Steuerberaters ist nicht vorgesehen.
Was die Kanzlei erhält
Bei Depotquellen liefert Ledgerpilot ein Paket als ZIP-Datei: den Buchungsstapel, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bestandsveränderung sowie einen Herleitungsbericht als PDF, der jede Buchung auf die zugrunde liegende Transaktion zurückführt. Buchungszeilen aus Fremdwährungsgeschäften enthalten den Betrag in Originalwährung, das Währungskennzeichen, den Umrechnungskurs und den Euro-Betrag, sodass sich jede Zeile nachrechnen lässt.
Der Anbieter benennt die Grenzen der Software ausdrücklich: Offene Positionen zum Bilanzstichtag und Fremdwährungsbestände werden nicht bewertet, sondern mit Stückzahl, Kurs, Marktwert und Anschaffungskosten in einer Übersicht ausgewiesen; die Bewertung bleibt dem Steuerberater vorbehalten. Vorgangsarten, die die Software nicht kennt, werden auf einem Klärungskonto ausgewiesen und im Bericht benannt.
Zugang ohne Vertriebsprozess
Ledgerpilot ist als Selbstbedienungsangebot ausgelegt. Nutzer legen ein Konto an, übergeben ihre Daten per Datei-Upload, über eine Schnittstelle oder per automatischem Abruf und sehen das vollständige Ergebnis vor dem Kauf. Ein Beratungsgespräch ist nicht erforderlich, ein Abonnement nicht vorgesehen. Abgerechnet wird je Konvertierung: Das Paket für Depotquellen kostet 69,90 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Ausfüllhilfe für Anlage KAP und KAP-INV für Privatanleger kostet 49,90 Euro inklusive Umsatzsteuer je Steuerjahr. Konvertierungen für Stripe, PayPal und Adyen beginnen bei 2,90 Euro inklusive Umsatzsteuer und werden mit 0,037 Euro je abrechenbarem Buchungssatz berechnet.
„Der Markt für Wertpapierbuchhaltung ist nicht klein, er ist unbeliebt“, sagt Tillmann Gmelin, Geschäftsführer der Presight4 GmbH. „Die Erfassung tausender Einzelvorgänge steht in keinem Verhältnis zum Honorar, das eine Kanzlei dafür berechnen kann. Genau diesen Teil übernimmt die Software. Die Beurteilung bleibt beim Berater.“
Keine Steuerberatung
Ledgerpilot ist ein Softwarewerkzeug und erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Anwendung schlägt Kontenzuordnungen vor, die der Nutzer bestätigt oder im Kontenrahmen ändert. Der Bericht zu Anlage KAP und KAP-INV ist eine Ausfüllhilfe und weder ein Steuerbescheid noch ein amtliches Formular. Die inhaltliche Prüfung obliegt dem Nutzer beziehungsweise seinem Steuerberater. Die Datenverarbeitung erfolgt in Deutschland, die Übertragung verschlüsselt.
Ein kostenfreier Beispielbericht mit sämtlichen Auswertungen steht in der Anwendung ohne Upload eigener Daten zur Verfügung.