AXA Immoselect wird aufgelöst / Nun droht die Abwicklung des Degi International / Was können betroffene Anleger tun? Verjährung droht zum 02.01.2012

Die Flut der schlechten Botschaften bei den
offenen Immobilienfonds reißt nicht ab: Nun wird auch der AXA
Immoselect abgewickelt. Der Fonds hätte am 16.11.2010 wieder öffnen
müssen. Am 19.10.2011 hat deren Fondsgeschäftsführung entschieden,
den Fonds zu liquidieren. Mit der jetzigen Liquiditätsquote sei nicht
gewährleistet, dass alle rückgabewilligen Anleger bei Wiedereröffnung
des AXA Immoselect ihre Anteile zurückgeben können. Damit befinden
sich bereits sechs offene Immobilienfonds und ein
Dach-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 12
Milliarden Euro in Abwicklung. Nach Einschätzung des Hamburger
Fachanwalts Peter Hahn dem Degi International das gleiche Schicksal.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten zahlreiche
Anleger von verschiedenen offenen Immobilienfonds. Anleger vom AXA
Immoselect und vom Degi International haben laut Hahn zwei
Handlungsalternativen: „Sie können ihre Anteile weiter halten oder
diese am Zweitmarkt mit einem Abschlag von etwa 50 Prozent im
Verhältnis zum damaligen Kaufkurs verkaufen. Zweitens können
betroffene Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die
beratende Bank und vorsorglich auch gegen die
Kapitalanlagegesellschaften fachanwaltlich prüfen zu lassen.
Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell
fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen sich
allerdings beeilen,“ empfiehlt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche
verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre
nach Erwerb der Fondsanteile. Selbst dann, wenn nur noch Ansprüche
wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung aufgrund der Verheimlichung von
Rückvergütungen gegen die beratende Bank gegeben sein sollten“, so
Hahn abschließend, „könnten diese unter Umständen zum 2. Januar 2012
verjähren“.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

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