Anlässlich der Vorstellung des neuen
Arzneiverordnungs-Reports erklärt Dr. Hermann Kortland,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH):
„Die heute vorgebrachte Forderung, den sogenannten
Bestandsmarktaufruf wieder einführen zu wollen, wird nicht richtiger,
je öfter man sie wiederholt. Die Sachlage ist nach wie vor mehr als
eindeutig: Die Bewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt ist mit
erheblichen rechtlichen, methodischen und administrativen Problemen
verbunden. Der Gesetzgeber hat daher zurecht den Bestandsmarktaufruf
abgeschafft.
Am Ziel vorbei führen auch die Vorschläge, einen rückwirkenden
Erstattungsbetrag einführen zu wollen. Eine solche Rückwirkung des
Erstattungsbetrages ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen
unzulässig, da sie einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich
geschützte Preisfreiheit der Hersteller bedeutet. Zudem stellt sich
die Frage, welchen Wert dann noch Patent- und Unterlagenschutz haben.
Verfehlt sind auch die Äußerungen hinsichtlich des
Generikamarktes. Bereits heute gibt es einen enormen Preisdruck in
diesem Markt. Gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist es
daher absolut verantwortungslos, diesen ruinösen Preisdruck noch
verschärfen zu wollen. Wünschenswert wären vielmehr Vorschläge, wie
das Gleichgewicht zwischen Preis, Qualität und Lieferfähigkeit wieder
in Einklang gebracht werden kann. Der BAH hat sich mit konstruktiven
Vorschlägen in die Diskussion eingebracht.“
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