Baugewerbe: Neuregelung der Aus- und Einbaukosten endlich umsetzen / Handwerk und Mittelstand erwartet die entsprechende Reform

„Wir verstehen nicht, wo das Problem liegt! Nachdem
die Große Koalition den dringenden Reformbedarf erkannt und das Thema
im Koalitionsvertrag verankert hatte, scheint sich die Umsetzung zu
verzögern. Nun soll die Neuregelung der Ein- und Ausbaukosten
offenbar mit der Reform des Bauvertragsrechts verbunden werden. Das
ist absolut unnötig und unverständlich! Wir fordern die
Bundesregierung auf, hierzu einen eigenständigen Gesetzentwurf
vorzulegen. Das Problem ist seit Jahren bekannt und die Vorgabe des
Koalitionsvertrages glasklar.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa heute
in Berlin.

Zum Hintergrund:

Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker bei Mängeln
infolge fehlerhafter Bauprodukte die Kosten für den Ausbau des
mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet.
Die finanziellen Folgen aus der Mangelhaftigkeit des Materials
treffen also den Bauunternehmer, obwohl dieser den Mangel nicht
verursacht hat. Da die Aus- und Einbaukosten die Materialkosten
häufig um ein Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der
Bauunternehmer den Verkäufer bezüglich der Aus- und Einbaukosten in
Regress nehmen kann, von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Pakleppa
weiter: „Die Verlagerung der Haftungsverantwortung des Herstellers
auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen. Der
Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen
müssen – das ist die zentrale Forderung des Baugewerbes bei der
anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts
hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten.“

Nachdem das Bundesjustizministerium im Februar 2015 ein Symposium
zu diesem Thema veranstaltet hatte, hat das Bundesjustizministerium
grundsätzliche Vorstellungen für eine Regelung dieses Problems
entwickelt, die wir ausdrücklich unterstützen und einen Gesetzentwurf
für den Sommer dieses Jahres angekündigt.

Offenkundig möchte das Ministerium den Gesetzentwurf zu den Aus-
und Einbaukosten nun mit dem Entwurf für ein gesetzliches
Bauvertragsrecht koppeln. „Dieses Verfahren lehnen wir ab, weil wir
fürchten, dass die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertragsrecht
zu einer größeren Kontroverse führen wird, so dass eine sachgerechte
Reform der Aus- und Einbaukosten dieser Kontroverse zum Opfer fallen
wird. Wir fordern daher den Bundesjustizminister auf, einen separaten
Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten vorzulegen. Die Regierung
hat ihre Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Rente, zum
Mindestlohn und vielem anderen 1:1 umgesetzt, das erwarten wir nun
auch bei der Regelung zu den Ein- und Ausbaukosten.“ So Pakleppa
abschließend.

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
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