BDI zur EU-Derivateregulierung: „Pragmatische Lösung“

BDI zur EU-Derivateregulierung: „Pragmatische
Lösung“

– Gangbarer Ansatz der EU-Kommission
– Keine systemische Gefahr bei Absicherungsgeschäften der
Realwirtschaft
– Gut für eine flexible und kostenseitig vertretbare
Hedging-Politik der Unternehmen

Der BDI hält den heutigen Kommissionsvorschlag zur Regulierung so
genannter OTC(Over-the-counter-)Derivate für einen gangbaren Ansatz.
„Erfreulich ist, dass die EU-Kommission in dieser für die deutsche
Industrie wichtigen Frage eine pragmatische Lösung gefunden hat –
auch mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesregierung“, teilte der
BDI am Mittwoch in Berlin mit.

Weil die Kommission die Transaktionen industrieller Unternehmen
von der zentralen Clearingpflicht ausnimmt, kann die Hedging-Politik
der Realwirtschaft dem BDI zufolge flexibel und kostenseitig
vertretbar bleiben. Voraussetzung: Diese Käufe und Verkäufe dienen
nachweislich der Absicherung von Geschäftsrisiken.

Der BDI hat wiederholt eine Ausnahme für die Realwirtschaft
gefordert. Von Derivate-Transaktionen der Unternehmen, die
ausschließlich dem Zweck der Risikoabsicherung dienen, gehe keine
systemische Gefahr aus. Zwingend erforderlich sei eine differenzierte
Betrachtung zwischen Finanzinstituten einerseits und anderen
Unternehmen andererseits.

Zwar sehe der Kommissionsvorschlag auch dann eine zentrale
Clearingpflicht für Nicht-Banken vor, wenn bestimmte
Transaktionsschwellen überschritten würden. Gut sei jedoch, dabei
solche Derivate-Positionen, die unternehmerische Risiken absichern,
anzurechnen.

Entscheidend ist laut BDI jetzt, in der Abgrenzungsfrage rasch
Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb seien nationale Stellen und
Realwirtschaft im weiteren Prozess der Regulierung zu beteiligen.

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