Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater (BDU) begrüßt die gestern vom Kabinett
beschlossenen Pläne zur Errichtung eines gesetzlichen Rahmens bei
Konzerninsolvenzen ausdrücklich. „Die Sanierungspraxis belegt die
große Notwendigkeit jedenfalls einer Mindestregelung“, so Burkhard
Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und
Insolvenzberatung. Der BDU-Sanierungsexperte sieht im jetzigen
Entwurf enthaltenen Vorzug flexibler Koordinierungsmechanismen statt
einer engen Konsolidierungslösung, oder den Verzicht auf einen
zwingenden Gerichtsstand bei der Konzernmutter genügend Spielraum für
praktikable und erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen. Auch seien
die Vorgaben – etwa beim Koordinierungsverfahren – ausreichend
präzise, um damit „gut arbeiten“ zu können.
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