Betriebskrankenkassen begrüßen Sondergutachten der Monopolkommission – Wettbewerb in der Krankenversicherung mit groben Mängeln

In ihrem heutigen 75. Sondergutachten „Stand und
Perspektiven im deutschen Krankenversicherungssystem“ weist die
Monopolkommission auf viele ungenutzte wettbewerbliche Potenziale
hin. Würden diese gehoben, könnte das Krankenversicherungssystem
seine Zukunftsfähigkeit erheblich verbessern.

„Die Betriebskrankenkassen sehen sich in ihrer Kritik an
Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Krankenversicherungssystem durch
das heute veröffentlichte Gutachten der Monopolkommission bestätigt“,
erklärte Franz Knieps, Vorstand BKK Dachverband, heute in Berlin.
„Der Gesetzgeber muss ran und endlich faire Wettbewerbsbedingungen
für alle Krankenkassen schaffen.“

Das umfangreiche und sorgfältig begründete Gutachten, das sich
neben der gesetzlichen auch mit der weniger wettbewerbsintensiven
privaten Krankenversicherung befasst, sieht wesentliche Ursachen von
Wettbewerbsmängeln im Organisationsrecht der GKV, in Fehlanreizen aus
dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, in einem
unzureichenden Leistungs- und Vertragswettbewerb sowie
unterschiedlichen Aufsichtspraktiken in Bund und Ländern.

Damit werde deutlich, so Knieps, dass die Kritik von Betriebs-,
Innungs-, Ersatzkassen und der Knappschaft an der Wettbewerbsordnung
kein interessengeleiteter Lobbyismus sei, sondern wohl begründeter
Korrekturbedarf an gravierenden Mängeln des Ordnungsrahmens. Knieps
begrüßte auch, dass die Monopolkommission, ein unabhängiges
Beratergremium der Bundesregierung, nicht nur eine Fehleranalyse
betrieben, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen an den
Gesetzgeber gegeben habe. Dies gelte es schnellst möglich
umzuset-zen, um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
gewinnbringend für Versicherte und Patienten einzusetzen.

Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 78
Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn
Millionen Versicherten.

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