Die kurzfristig beschlossenen Detailänderungen des 
Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die der Deutsche Bundestag gestern 
(1.6.2017) verabschiedet hat, sind aus Sicht der diz AG zu begrüßen. 
Insbesondere wurde ein Vorschlag umgesetzt, den diz-Vorstand Thorsten
Kircheis noch in der Vorwoche angeregt hatte: Danach sollen die 
künftig garantielosen Beitragszusagen dadurch stabilisiert werden, 
dass die Versorgungseinrichtungen bei ihrer Kapitalanlage „Puffer“ 
einbauen, die aufsichtsrechtlich bislang nur für Pensionsfonds 
möglich waren. „Die Übertragung von Kernelementen dieses Fonds-Typs 
auf andere bAV-Durchführungswege könnte der reinen Beitragszusage 
auch dort den Weg ebnen“, hatte Thorsten Kircheis vorgeschlagen, der 
sonst für Betriebsrenten ohne Garantieversprechen am Markt kaum eine 
Chance gesehen hätte.
Pressekontakt:
Leander L. Hollweg, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und 
Pensionslösungen AG, Unternehmenskommunikation
Tel.: 030-56 59 25-288; E.Mail : L.Hollweg@diz.ag
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