Die kurzfristig beschlossenen Detailänderungen des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die der Deutsche Bundestag gestern
(1.6.2017) verabschiedet hat, sind aus Sicht der diz AG zu begrüßen.
Insbesondere wurde ein Vorschlag umgesetzt, den diz-Vorstand Thorsten
Kircheis noch in der Vorwoche angeregt hatte: Danach sollen die
künftig garantielosen Beitragszusagen dadurch stabilisiert werden,
dass die Versorgungseinrichtungen bei ihrer Kapitalanlage „Puffer“
einbauen, die aufsichtsrechtlich bislang nur für Pensionsfonds
möglich waren. „Die Übertragung von Kernelementen dieses Fonds-Typs
auf andere bAV-Durchführungswege könnte der reinen Beitragszusage
auch dort den Weg ebnen“, hatte Thorsten Kircheis vorgeschlagen, der
sonst für Betriebsrenten ohne Garantieversprechen am Markt kaum eine
Chance gesehen hätte.
Pressekontakt:
Leander L. Hollweg, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und
Pensionslösungen AG, Unternehmenskommunikation
Tel.: 030-56 59 25-288; E.Mail : L.Hollweg@diz.ag
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