BG ETEM entlastet Mitgliedsunternehmen

BG ETEM entlastet Mitgliedsunternehmen
 

Der Vorstand der BG ETEM hat in seiner Sitzung am 14. Mai den Beitragsfuß von 2,82 auf 2,80 gesenkt. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient. Damit sinkt der durchschnittliche Beitrag der Betriebe von 78 auf 77 Cent je 100 Euro von dem Betrieb an die Beschäftigten gezahlter Lohnsumme.

„Gerade angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen ist die finanzielle Entlastung ein gutes Signal an unsere Mitgliedsunternehmen. Unser Ziel sind langfristig stabile Beiträge“, bewertet Franz Donner, Vorstandsvorsitzender der BG ETEM die Entscheidung zum Beitragsfuß. „Guter Arbeitsschutz in den Betrieben zahlt sich aus, auch finanziell“, fügt Hans-Peter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender, hinzu.

Knapp eine Milliarde Euro für Unfall- und Krankheitsfolgen

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Ausgaben der Berufsgenossenschaft des zurückliegenden Kalenderjahrs gedeckt. Den größten Einzelposten machten 2024 mit 594,9 Millionen Euro Rentenzahlungen aus. Mit ihnen werden Versicherte für schwerwiegende Gesundheitsschäden aufgrund von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten entschädigt. Hinzu kommen 427,1 Millionen Euro für medizinische Heilbehandlungskosten und weitere Rehabilitationsleistungen im Zusammenhang mit Unfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus wurden in Präventionsdienstleistungen 146,0 Millionen Euro investiert. Die Gesamtausgaben für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 1,45 Milliarden Euro.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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Christian Sprotte
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