Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit dem heute verkündeten Urteil 
zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters „LexFox“
mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz erneut klargestellt, dass die Rechtsberatung
durch Inkassounternehmen eine umfassende und vollwertige substantielle 
Rechtsberatung darstellt.
Damit bestätigt der BGH mit Bezug auf die Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2002 und 2004 die Gleichstellung von 
Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Bereich des außergerichtlichen 
Forderungseinzugs.
„Die Entscheidung ist konsequent und folgerichtig“, sagte Kirsten Pedd, 
Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). „Das 
Grundgesetz verlangt, dass wesentlich Gleiches auch gleich behandelt wird. Die 
Dienstleistung, die ein zugelassenes Inkassounternehmen erbringt, unterscheidet 
sich nicht von der Dienstleistung eines Rechtsanwalts, wenn er mit dem 
Forderungseinzug beauftragt wird. In der Diskussion um eine Begrenzung von 
Inkassokosten wurde etwa von Verbraucherzentralen anderes behauptet. Die 
Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, dass solche Behauptungen haltlos sind.“
Die BDIU-Präsidentin appelliert nun an den Gesetzgeber, die Entscheidung des BGH
auch im Zuge der angestrebten weiteren Regulierung des Inkassorechts zu 
berücksichtigen. „Das BMJV möchte die erstattungsfähigen Gebühren unabhängig vom
Fall, vom Schuldnerverhalten oder vom Umfang des Auftrages um fast die Hälfte 
senken. Der Einzug von Forderungen ist aber komplex und erfordert rechtliches 
Knowhow. Deshalb muss eine angemessene Vergütung ermöglicht werden, um den für 
die Wirtschaft essentiellen außergerichtlichen Forderungseinzug auch in Zukunft 
zu gewährleisten.“
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